Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  1.  Begriff  der  Hausinduftrie

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tritt  jetzt  an  deffen  Stelle  die  Abhängigkeit  vom  reichen  Kaufherrn  und  Verleger. ­
  Die  Hausinduftrie  war  der  handwerksmäßige  Körper,  der  einen  kaufmännifchen
  Kopf  bekam  (Schmoller).
Als  zweites  Wefenselement  der  Hausinduftrie  muß  feftgehalten  werden
die  Arbeit  im  eignen  Haufe  oder  im  Haufe  eines  Dritten.  Zu  diefer
dezentralifierten  Form  des  Betriebs  wurde  und  wird  der  Verleger  bewogen
durch  die  Erwägung,  daß  er  fo  kein  oder  nicht  viel  Kapital  in  fefte  Anlagen  zu
bringen  braucht,  daß  er  nur  umlaufendes  Kapital  nötig  hat.  Für  den  hausinduftriellen
  Arbeiter  ergab  fich  die  Arbeit  zu  Haufe  ganz  von  felbft,  foweit
es  fich  um  verlegte  ehemalige  Handwerker  oder  um  bäuerliche  Nebenbefchäftigung
  handelt.  Aber  auch  die  Arbeiter  in  den  modernen  Hausinduftrien  geben
der  Lohnarbeit  im  eignen  Heim  vielfach  den  Vorzug  vor  der  Fabrikarbeit,
namentlich  foweit  fie  durch  perfönliche  Pflichten  ans  Haus  gebunden  find.
Sie  wahren  fich  durch  das  Verbleiben  im  eignen  Heim  ihre  Selbftändigkeit  in
der  Verfügung  über  ihre  perfönliche  Arbeitskraft,  vor  allem  über  die  Zeiteinteilung. ­
  Es  fteht  in  der  Tat  der  vorhin  gefchilderten  wirtfchaftlichen  Abhängigkeit ­
  der  Heimarbeit  eine  gewiffe  perfönliche  Selbftändigkeit  desfelben
gegenüber.  Während  für  den  Fabrikarbeiter  die  Macht  des  Kapitals  den  ganzen
Produktionsprozeß  ergreift,  Arbeitsftelle,  Arbeitszeit,  Arbeitsbedingungen  genau
normiert,  bleibt  der  Heimarbeiter  in  diefen  Punkten  felbftändig  und  frei:  Freiheiten, ­
  die  allerdings  fehr  häufig  infolge  der  wirtfchaftlichen  Abhängigkeit
illuforifch  werden.  Immerhin  aber  ift  dies  das  den  Fabrikarbeiter  vom  Hausinduftriellen
  Unterfcheidende,  daß  jener  mit  vielen  Arbeitsgenoffen  auf  beftimmte
  Zeit  an  die  Fabrik  gebunden,  während  der  ganzen  Produktion  vom
Fabrikanten  und  deffen  Angeftellten  beauffichtigt  wird,  diefer  auf  Beftellung
des  Verlegers  im  eignen  Heim  arbeitet,  Zeit,  Technik  und  Arbeitsordnung  fich
felbft  beftimmt.
Die  perfönliche  Selbftändigkeit  des  Heimarbeiters,  auf  die  Liefmann  und
andere  Autoren,  teilweife  auch  die  deutfehe  Gefetzgebung,  fo  großes  Gewicht
legen,  hat  alfo  in  der  „Arbeit  zu  Haufe“  ihren  fachlichen  Grund,  ebenfo  wie
die  Ifolierung  der  Heimarbeiter,  die  für  die  Lohnfrage  ein  ausfchlaggebendes
Moment  darftellt.  Daß  in  der  Hausinduftrie  vorwiegend  gegen  Stücklohn,  in
der  Fabrik  mehr  gegen  Zeitlohn  gearbeitet  wird,  ift  daraus  zu  erklären.  Was
endlich  bei  vielen  Hausinduftrien  fo  deutlich  in  die  Erfcheinung  tritt,  daß
verfchiedene  es  als  Wefensmerkmal  angefehen  haben:  die  Herftellung  von
geringwertiger  Maffenware  faft  ohne  Zuhilfenahme  von  Mafchinen,  überhaupt ­
  eine  zurückgebliebene  Technik  und  eine  durch  diefe  wieder  verfchuldete
wirtfchaftlich  ungünftige  Lage:  alles  das  findet  zum  Teil  wenigftens  feine  Er-Koch,
  Die  deutfehe  Hausinduftrie  2
            
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