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Gutachten
Anhang.
der Herren Direktor Dr. G. Schaertlin, Prof. Dr. A. Bohren
und Dr. F. Lorenz
betreffend die vom Bundesamt für Sozialversicherung
aufgestellten bevölkerungsstatistischen Grundlagen.
Bundesamt für Sozialversicherung, Bern.
An das
Durch das Bundesamt für Sozialversicherung ist auf den 11. März 1927
eine Konferenz zur Würdigung technischer Vorarbeiten und ihrer ersten Ergebnisse
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung einberufen worden.
An der Tagung in Bern haben teilgenommen: als Vorsitzender Herr Dr.
H. Giorgio, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung; als Experten
die Herren Dr. Schaertlin, Direktor der Schweizerischen Lebensversicherungsund
Rentenanstalt, in Zürich, Prof. Dr. Bohren, Subdirektor der Schweizerischen
Unfallversicherungsanstalt in Luzern, Dr. Lorenz, 'P. D., Freiburg.
Ferner nahmen daran teil die Herren Dr. Ney, Direktor des Eidgenössischen
Statistischen Bureaus in Bern, Prof. Dr. Dumas, Direktor des Eidgenössischen
Versicherungsamtes, Bern, sowie vom Bundesamt für Sozialversicherung die
Herren Dr. Niederer, Abteilungssekretär, Dr. Friedli, Mathematiker, und Wolf,
Hilfsmathematiker. Der Konferenz lagen als Beilagen zum Schreiben des
Bundesamtes für Sozialversicherung vom 7. Februar 1927 zwei Untersuchungen
von Dr. Friedli, versicherungstechnischem Experten des Bundesamtes für
Sozlalversicherung, vor. Die erste vom 20. Dezember 1926 beschäftigt sich
mit der Bevölkerungsbewegung in der Schweiz seit 1860 und der Theorie der
Bevölkerungsbewegung in den kommenden Dezennien.
Die zweite vom 28, Januar 1927 ist ein Nachtrag dazu.
Die beiden Gutachten werden der Konferenz mit einem Schreiben des
Bundesamtes für Sozialversicherung vom 7. Februar 1927 unterbreitet. Es
fasst die Ergebnisse der Untersuchungen von Dr. Friedli zusammen und stellt
der Konferenz die folgenden Fragen:
1. Erachten Sie die im Bericht vom 20. Dezember 1926 enthaltene Grundannahme
über die künftige Bevölkerungsvermehrung der Schweiz als
zulässig oder sogar, mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen und geographischen
Tatsachen, als die einzig gegebene;
Sollten ausser dem verwendeten Ausgangsmaterial noch andere statistische
Faktoren in Berücksichtigung gezogen werden;
3, Halten Sie die Rechungsergebnisse, namentlich die Angaben über das
Zahlenverhältnis zwischen Bentnern und Prämienzahlern. für wahr-