Full text: Tarifvertrag für die Arbeiter der Marinewerft Wilhelmshaven und des Marinearsenals Kiel

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Invalidenrenten stehen, oder deren Rente durch Be— 
zahlung einer Absindungssumme abgelöst ist, wird 
der Lohn nach der Leistungsfähigkeit in dem ihnen 
zugewiesenen Arbeitsfach bemessen. Der Bruchteil 
der Erwerbsfähigkeit, der der Renteufestsetzung zu— 
grunde liegt, darf hierbei nicht als Maßstab dienen. 
Die Renten und Zulagen dürfen auf den Lohn nicht 
angerechnet werden. Der Lohn wird durch den Vor—⸗ 
stand der Behörde unter Mitwirkung der Arbeiter— 
vertretung festgesetzt Bei Aenderungen in der 
Leistungsfähigkeit ist der Lohn neu festzusetzen. Bei 
Streit entscheidet der Vorstand der Behörde unter 
Mitwirkung der gesetzlichen Arbeitervertretung. 
Diensibefreiung mit und ohne Lohnfortzahlung. 
1) Bei Arbeitsversäumnis wegen schwerer Er— 
krankung des Ehegatten, der Kinder oder der 
im Haushalt des Arbeiters lebenden Eltern 
kann, wenn nach ärztlicher Bestätigung die 
Pflege des Kranken durch den Arbeiter uner— 
läßlich ist und eine andere Person zur Pfllege 
nicht beschafft werden kann, die Fortzahlung des 
Lohnes aus Anlaß des Krankheitsfalles nur 
einmal bis zur Höchstdauer von 8 Tagen ge— 
währt werden. 
2.) Fortzahlung des Lohnes für höchstens 2 Tage 
kann gewährt werden bei Todesfällen des Ehe— 
gatten, der Eltern, der Kinder und Geschwister 
des Arbeitnehmers.
	        
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