Full text : Deutschlands Auslandsanleihen

Auslandsanleihen des Saargebiets. 117

tionen, die zur Umwandlung der Valutaschulden deutscher Städte
ausgegeben sind, das Darlehn an den Norddeutschen Lloyd und
die zweite Hälfte der zweiten Siemens-Anleihe, wenn man wieder
auf die in Tab. 16 angegebene Gesamtsumme kommen will. Prozentual
 ergibt sich folgende Verteilung:

Länder

Ver. Staaten . ı
England. ...
Holland . . |
Schweiz. . .
Schweden . .‘
Versch.Länd.. |

Jahr

1924 | 1925

a A922

51,0
24.6

JA

*aq97

Oktober—$September
Qain „996/7 | 1924/7

62,1
14,2
‚9
;2
1,4
72

SE

In Europa sind demnach rund 40 % der Anleihebeträge untergebracht,
 wobei noch zu bedenken ist, daß in den Vereinigten Staaten
 bei der Auflegung deutscher Anleihen nicht unerhebliche Beträge
 für Rechnung europäischer Interessenten gezeichnet wOorden
 sind.
Die Verteilung der Tilgungs- und Zinsenbeträge auf die einzelnen
 Jahre ist im Anhang (Tab. 9 und 10) angegeben.

Die Auslandsanleihen des Saargebiets.

£
0
Wi
a

Im Saargebiet hat die Stadt Saarbrücken zwei Anleihen und
der Zweckverband „Verband der Kreise des Saargebiets‘“ eine’ Anleihe
 in Neuyork aufgenommen, ferner hat die Hypothekenbank
Saarbrücken zwei Pfandbriefserien zu je 1 Mill. $ an Ames, Emerich
& Co verkauft. Dazu kommen eine Anzahl kleinerer Anleihen von
katholischen Kirchengemeinden usw., die in Holland aufgenommen
wurden. Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anleihen.

Von der Anleihe der Saarkreise wurden 500000 $ durch die
Amsterdamsche Bank und Internationale Bank in Holland am
4. Juli 1925 zu 97 % aufgelegt.
Die Auflegung der Anleihen der Stadt Saarbrücken, der Saarkreise
 und der Hypothekenbank Saarbrücken A.-G. erfolgte durch
Ames, Emerich & Co unter Beteiligung von Strupp & Co und zum
Teil auch anderer Firmen. Die kirchlichen Anleihen wurden von
der Nationale Spaar- en Emissiebank aufgelegt, mit Ausnahme der
Anleihe der Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken, die von
der Nederlandsche Landbouwbank emittiert wurde.
Die erste Anleihe der Stadt Saarbrücken hat die ungewöhnliche
 Laufzeit vom 1. Januar 1925 bis 31. März 1935. Die
            
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