Full text: Deutschlands Auslandsanleihen

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Deutschlands Auslandsanleihen. 
Golddiskontbank bei amerikanischen Banken oder den von der 
holländischen Regierung gewährten Revolvingkredit von 
140 Mill. Gulden. 
Die Auslandsanleihen lassen sich weiter gruppieren nach 
Anleihen von öffentlich-rechtlichen Verbänden (Reich, Ländern, 
Kommunalverbänden), staatlich garantierten Anleihen, Anleihen 
von Unternehmungen, deren Aktien ganz oder teilweise im staat- 
lichen oder kommunalen Besitz sind, und Anleihen von Privat- 
unternehmungen. In dieser Arbeit ist eine von dieser üblichen 
Gruppierung abweichende Gruppierung durchgeführt, nämlich in 
Anleihen des Reichs (Dawes-Anleihe), der Länder, 
der Kommunalverbände, der Elektrizitäts- 
werke,derIndustrie,der Verkehrs-und Waren- 
haus-Gesellschaften, der Kreditinstitute, der 
Kirche. Es ist aber in den einzelnen Abschnitten auf den 
Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen Anleihen, öffentlich- 
rechtlich beeinflußten Anleihen und Privatanleihen stets hin- 
yewiesen. 
Eine besondere Klasse von Anleihen bilden die mit Be- 
zugsrechten auf Aktien (stock purchase warrants) oder 
mit Gewinnbeteiligungsscheinenausgestatte- 
ten Anleihen. Die Form der convertible bonds ist dagegen 
unter den Auslandsanleihen bisher nicht vertreten gewesen ?). 
Mit Bezugsrechten auf Aktien sind die in Tab. 1 zusammen- 
gestellten Anleihen ausgestattet, ferner die nicht aufgelegten An- 
leihen der Zellstoffabrik Waldhof und der Feldmühle Papier- und 
Zellstoffwerke (vgl. S. 86). 
Mit Gewinnbeteiligungsscheinen (warrants for contingent 
additional interest) ist die vom 1. September 1926 datierte 
24-MilL-$-Anleihe des Siemens-Konzerns und die vom 1. Juli 
1927 datierte zweite Anleihe Serie A der Vereinigten Stahlwerke 
ausgestattet. 
Die Anleihe des Siemens-Konzerns nimmt auch insofern eine 
besondere Stellung ein, als nur Teilzertifikate (allotment certifi- 
cates) in Höhe von 50% des Anleihebetrags von 24 Mill. $ zur 
Auflegung gelangten. Gegen Einzahlung der zweiten Hälfte er- 
halten die Inhaber der Zertifikate die endgültigen Obligationen. 
Der Umtausch muß spätestens bis 1929 erfolgen; die Gesellschaft 
kann aber schon vorher mit 60 tägiger Voranzeige zur Einzahlung 
auffordern, sei es im ganzen oder in zwei Raten, deren Höhe aber 
mindestens 25% betragen muß. 
*) Dagegen war die Tilgung nicht aufgelegter Anleihen durch den 
Bezug von Aktien in zwei Fällen vereinbart, nämlich bei der 4-Mill-Mark- 
Anleihe der Kokswerke & Chemischen Fabriken und bei der 100 000-£- 
Anleihe der Polyphonwerke (vgl. S. 84 und 87\.
	        
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