Full text : Deutschlands Auslandsanleihen

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Deutschlands Auslandsanleihen.

Golddiskontbank bei amerikanischen Banken oder den von der
holländischen Regierung gewährten Revolvingkredit von
140 Mill. Gulden.
Die Auslandsanleihen lassen sich weiter gruppieren nach
Anleihen von öffentlich-rechtlichen Verbänden (Reich, Ländern,
Kommunalverbänden), staatlich garantierten Anleihen, Anleihen
von Unternehmungen, deren Aktien ganz oder teilweise im staatlichen
 oder kommunalen Besitz sind, und Anleihen von Privatunternehmungen.
 In dieser Arbeit ist eine von dieser üblichen
Gruppierung abweichende Gruppierung durchgeführt, nämlich in
Anleihen des Reichs (Dawes-Anleihe), der Länder,
der Kommunalverbände, der Elektrizitätswerke,derIndustrie,der
 Verkehrs-und Warenhaus-Gesellschaften,
 der Kreditinstitute, der
Kirche. Es ist aber in den einzelnen Abschnitten auf den
Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen Anleihen, öffentlichrechtlich
 beeinflußten Anleihen und Privatanleihen stets hinyewiesen.


Eine besondere Klasse von Anleihen bilden die mit Bezugsrechten
 auf Aktien (stock purchase warrants) oder
mit Gewinnbeteiligungsscheinenausgestatteten
 Anleihen. Die Form der convertible bonds ist dagegen
unter den Auslandsanleihen bisher nicht vertreten gewesen ?).
Mit Bezugsrechten auf Aktien sind die in Tab. 1 zusammengestellten
 Anleihen ausgestattet, ferner die nicht aufgelegten Anleihen
 der Zellstoffabrik Waldhof und der Feldmühle Papier- und
Zellstoffwerke (vgl. S. 86).
Mit Gewinnbeteiligungsscheinen (warrants for contingent
additional interest) ist die vom 1. September 1926 datierte
24-MilL-$-Anleihe des Siemens-Konzerns und die vom 1. Juli
1927 datierte zweite Anleihe Serie A der Vereinigten Stahlwerke
ausgestattet.

Die Anleihe des Siemens-Konzerns nimmt auch insofern eine
besondere Stellung ein, als nur Teilzertifikate (allotment certificates)
 in Höhe von 50% des Anleihebetrags von 24 Mill. $ zur
Auflegung gelangten. Gegen Einzahlung der zweiten Hälfte erhalten
 die Inhaber der Zertifikate die endgültigen Obligationen.
Der Umtausch muß spätestens bis 1929 erfolgen; die Gesellschaft
kann aber schon vorher mit 60 tägiger Voranzeige zur Einzahlung
auffordern, sei es im ganzen oder in zwei Raten, deren Höhe aber
mindestens 25% betragen muß.

*) Dagegen war die Tilgung nicht aufgelegter Anleihen durch den
Bezug von Aktien in zwei Fällen vereinbart, nämlich bei der 4-Mill-Mark-Anleihe
 der Kokswerke & Chemischen Fabriken und bei der 100 000-£-Anleihe
 der Polyphonwerke (vgl. S. 84 und 87\.
            
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