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Dritter Teil,
Jedoch ist auch diese Begriffsdefinition längst als ungenügend
erkannt worden. Einmal, weil es, wie bemerkt, auch eine käufliche‘
Liebe in legaler Form gibt: Kaufehen. Dann auch, weil
die außerehelich käufliche Liebe dem Grade ihrer Dauer und
der Zahl ihrer Käufer entsprechend die denkbar größte
Differenziation zuläßt und vom schnellen fünf-— oder zehnminutigen
Wechsel aufeinanderfolgender Geschlechtsakte etwa
im Bordell bis‘ zur monogamischen Form des Dauerverhältnisses
reicht. Die femme entretenue lebt sicher von bezahlter Liebe,
kann aber dabei prinzipiell streng monogamisch leben.
Man müßte dem Begriff der Prostitution deshalb außer dem
Charakter der Käuflichkeit noch den der theoretischen oder
doch prinzipiellen Uneingeschränktheit und tatsächlichen Vielheit
der. Benützung verleihen. Wobei wiederum neue Fragen
und Hindernisse entstehen. Denn, erstens liegt in der Regel
auch bei den meisten Dirnen keine absolute Unmöglichkeit oder
Unfähigkeit. des Sich-Versagens ihnen aus irgendwelchem.
Grunde unsympathischen Männern gegenüber vor. Und
zweitens klafft zwischen dem Begriff der Einheit und der Vielheit
wieder eine Lücke. Sind, in weiterer Zeitspanne gemessen,
im Lebensinteresse der Frauenwelt. Denn das Sittenverbot erklärt sich sehr
wohl mit Schopenhauer aus einer Pression, welche die Keuschheit auf den
Mann ausübt, die Versorgung der Frau durch die Ehe-Kapitulation‘ vorzunehmen.
Die weibliche Unzucht vor der Ehe wird mithin zur Durchbrechung
der Solidarität, zur „Schande“, die mit geschlechtlichem Boykott
beantwortet werden muß, (Artur Schopenhauer, Aphorismen zur Lebensweisheit,
Leipzig, Bibl. Institut, S. 76/77.) Bemerkenswert ist, daß die
Kritiker der Ehe als eines überwiegend finanziellen Unternehmens die Prostitnierten
als unlautere Konkurrenten und blacklegs (Streikbrecherinnen)
betrachten, weil sie die laufenden Marktpreise unterböten. (Ernest Belfort
Bax, Outspoken Essays on Social Subjects, London 1897, p. 6.)
Darauf ist freilich zu erwidern, daß der den Prostituierten gezahlte Preis
anbetrachts der sehr geringen Mühewaltung doch ein recht hoher ist, so
daß von einem Unterbieten der Ehepreise nur unter bestimmten Voraussetzungen
die Rede sein kann. (Vgl. Havelock Ellis, Studies in the
Psychology of Sex, Philadelphia 19713, Davis, vol. VI, p. 363.)