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Vierter Teil.
Das ‚Alleinstehen betrifft auch die Ortsfremde. Aus der
Schweiz z.B. heißt es mit Recht: „Als Grundsatz kann man
vorausschicken, daß die am Ort verbürgerten Frauen verhältnismäßig
‚einen ganz kleinen. Teil der umehelichen Mütter
stellen, und daß ebenso die am Ort aufgewachsenen Frauenspersonen,
gleichviel welcher Heimat, eine kleinere uneheliche
Fruchtbarkeit haben. als die Zugewanderten. Es ist dies leicht
zu begreifen, denn. mit der Loslösung vom heimatlichen Boden,
von Eltern und Verwandten, ist das junge Mädchen besonderen
sıttlichen Gefahren in der Großstadt ausgesetzt‘“17,
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Nicht ohne Bedeutung ist fernerhin der Beruf. Denn dieser
kann durch Isolierung, oder wenigstens doch durch berufsmäßig
notwendige Trennung junger aufsichtsloser Mädchen
vom elterlichen Hause einen hohen Grad von Gefährdung derselben
aufweisen. Daß dieses, wenn schon in weniger großem
Umfange auch dort zutrifft, wo die trennende Arbeit nur periodisch,
z. B. in Gestalt von Saisonarbeit auftritt, wird unter
anderem an dem Beispiel der italienischen Reisarbeiterinnen,
der risaiole, klar, über die eine reiche und interessante Literatur
vorliegt18, '
Die Gliederung der unehelichen Mütter nach Berufen ergibt
an vielen ‚Orten ein außerordentlich starkes Überwiegen der
Dienstmädchen und häuslich Dienenden aller Arten (also neben-17
Speich, S. 46. .
18° Luigi Fornaciari, Memoriale sul Lavoro nelle risaie, presentato
alle LL. EE. ‘Hl Ministro dell’Interno e il Ministro di Agricoltura, Industria
E Cömmercio: dalle Associazioni Agrarie di Novara e Vercelli. Novara 1903,
Gaddi; ‘Giovanni Lorenzoni, I Lavoratori delle Risaie. Inchiesta. Pubblicazione
dell” Uffieio del Lavoro della Soc. Umanitaria. Milano 1904,
pP- 132; Giulio Casalini, La Legge sul Lavoro Risicolo, Milano 1904,
Critica Sociale, p. 15; siehe auch den auf authentisches Material gestützten,
in jeder Hinsicht bemerkenswerten Roman der Marchesa Colombi,
In Risaia. 4 Ed., Milano 1902, Baldini.