Full text : Sittlichkeit in Ziffern?

Uneheliche Kinder im engeren Sinne. 43

bruch geborenen Kinder ohnehin überall die Zahl der außerehelichen
 unehelichen Kinder übersteigen. In den glücklichen
Zeiten des Findelhaussystems war in der Zahl der Findlinge
auch ein Bruchteil solcher Adulterini enthalten, das heißt von
Ehefrauen durch Ehebruch heimlich gezeugter Kinder, die
aus bestimmten Gründen (Abwesenheit des Mannes in der
Zeugungszeit, bei Strohwitwen der Matrosen usw.) dem Ehemann
 nicht gut als seine eigenen Erzeugnisse präsentiert
werden konnten??. Da war es. also sogar doch möglich, einige
Adulterini aus der Statistik der ehelichen Kinder zu entfernen
und in die Kategorie unterzubringen, in welche sie ihrer Herkunft
 nach gehörten,

b) Uneheliche Kinder im engeren Sınne.
Schema.
Es ist also ohnehin eine sehr reduzierte und für die ihr
gesetzten Zwecke wenig beweiskräftige Masse gebuchter Einzelfälle
 von Erscheinungen, welche sich der Moralstatistik in der
Rubrik der unehelichen Geburten darbietet, oder vielmehr,
welche der Moralstatistiker uns darbietet. Wir wissen nun bereits,
 daß die Zahl der unehelichen Geburten, wie sie aus den
Statistiken hervorgeht, nach natürlichem, d. h. nicht nach nur

29 Vgl. die Bemerkung bei Lamartine, Discours sur les enfants trouvös
prononce le 30 avriıl 1838. Oeuvres Complötes, Vol. IV, p. 296.
30 Die komplexe Ursachenforschung des Adulteriums kann hier nicht
unsere Aufgabe sein. Nur darauf möge noch nebenbei an dieser Stelle aufmerksam
 gemacht werden, daß auch strenge Sitten zum ehelichen Treubruch
 zu führen vermögen. Beim Familienleben des Hüttenmannes und
seiner Frau, die — aus der Entfernung — in musterhafter Ehe leben,
kommt es vor, daß, wenn die Frau in einem Anflug von ehelicher Sentimentalität
 „der gebildeten Stände‘ ihren Mann einmal auf der Hütte besuchen
 will, sie von ihm sofort wieder heimgeschickt wird, weil ihm ein
solcher Besuch weder mit seiner Stellung als Hüttenarbeiter noch mit der
seiner Frau als Bewirtschafterin des kleinen heimatlichen Gütchens vereinbar
 scheint. (W. H. Richl, Die bürgerliche Gesellschaft, 2. Aufl., Stuttgart
 186x, Cotta, S. 445.)
            
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