Full text: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

202 
können. In solcher jeden einzelnen beseelenden Hoffnung 
verschlägt es dem amerikanischen Arbeiter nichts, daß 
weder Staat noch Unternehmertum ihn mit zwangs 
weiser oder freiwilliger Fürsorge, mit Wohlfahrtsein 
richtungen umgeben haben. Kein Industrieller hat ihn 
nach Art der Krupp und Stumm mit Wohnhäusern ver 
sehen, keine staatliche Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- oder 
Altersversicherung nimmt ihm die Sorge für die Zukunft ab 
oder erleichtert sie ihm. Manchmal hat es mir, wenn ich 
in Gesprächen mit diesem oder jenem Arbeiter oder An 
gestellten von Industriewerken und Verkehrsunternehmungen 
auf unser vorbildliches soziales Versorgungswerk hinwies, 
fast den Anschein erweckt, als wolle man drüben das alles 
schon um deswillen nicht, weil man vermeint, selbst den 
Schein bekämpfen zu müssen, als sei man nicht stark genug, 
sich aus eigener Kraft vor den Folgen der Krankheit oder 
der Erwerbsunfähigkeit zu sichern. Dem amerikanischen 
Arbeiter würde vielleicht auch die zugewiesene Wohnung 
nicht behagen, und noch deutlicher als seine deutschen Be 
rufsgenossen würde er in seinem ausgeprägten und aufrechten 
Selbstbewußtsein es empfinden, daß ein derartiger Besitz, so 
Angenehmes er auch mit sich bringt, doch zugleich einen 
nicht immer willkommenen Druck zum Festhalten an dem 
bisherigen Arbeitsverhältnis und seinen manchmal einseitig 
festgesetzten Bedingungen in sich schließen kann. Dabei 
will der Arbeiter drüben wirtschaftlich sein, um ein eigenes 
Haus zu erwerben, es nach seinem Geschmack einzurichten 
und auszustatten. Die Höhe des Lohnes gewährt ihm die 
Mittel, die selten vom Trunk aufgezehrt werden, und die 
Mittel finden gute Verwendung, wenn auch mancherlei Ab 
wechslung, die der amerikanische Arbeiter sich selbst bei 
Befriedigung täglicher Lebensbedürfnisse leisten zu können 
glaubt, dem nur deutsche Verhältnisse Berücksichtigen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.