Metadata : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

705.-7i2.

114

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


705.

Papier  und  Pappe  aus  Asbest,  in  Bogen,  Rollen  oder  Platten,  auch
mit  Einlagen  von  Draht  oder  Drahtgeflecht  aus  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle,  ungeformt  (unbeschnitten  oder
nur  rechtwinklig  beschnitten):  geformt,  auch  durchlocht;  Asbestzementplatten

  (Fiberzementplatten,  Asbestzementschiefer).

.1,  0

706.

Garne,  Schnüre,  Stränge,  Stricke  und  Seile  aus  Asbest,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Spinnstoffen  oder  mit  einer  Seele  aus  unedlem

Metalle  (mit  Ausnahme  der  Dichtungsschnüre).

4  D

707.

Gewebe  aus  Asbest  (mit  Ausnahme  der  Asbestkautschukgewebe  [708]),
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Spinnstoffen  oder  mit  Kette  oder
Einschlag  von  Draht  aus  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler

  Metalle  sowie  Platten  daraus  (Asbesttuchplatten).

A,  D

708.

Klingerit,  Kessclbekleidungen,  Dichtungsplatten,  -ringe  und  anderweit
nicht  genannte  Waren  aus  Asbest,  Asbestpapier  oder  Asbestgeweben
(Asbestkautschukgewebe,  Handschuhe,  Kleider,  Masken,  Mützen,
Schlauche,  Schuhe  aus  Asbestgeweben);  alle  diese  Waren  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere

Nummern  fallen.

A,  D

70S.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Meerschaum  oder  Nachahmungen  davon,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen.

710.

Jet  (Gagat),  auch  Kannelkohle  und  Nachahmungen  von  Jet,  in  Platten
oder  Stücken.

')  711.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Jet,  Kännelkohle  oder  Nachahmungen
von  Jet,  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen.

*)  712.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Bernstein,  natürlichem  oder  künstlichem,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen.

Ausfuhr:  1 )  Rosenkränze  885  b  (I.  1.  Vorbemerkung),  andere  Waren  710,  ")  Rosenkränze  885  b  fl.  I.  Vorbemerkung). ­

            
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