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Durchschnitt monatlich ein Ernährungssatz von 87,00 M ausgegeben wird,
befinden sich unter den 14 Haushaltungen einige, in denen monatlich für die
Ernährung mit Beträgen gerechnet wurde, die das Existenzminimum erheb—
lich unterschreiten dürften. Z. B. gab die Familie eines 33jährigen Kauf—
mannsgehilfen, die aus der Ehefrau und 2 Kindern im Alter von 6 und
2 Jahren bestand, nur 58, — AM durchschnittlich im Monat für die Er—
nährung aus. Es handelt sich um die Haushaltung Nr. 10 der Zusammen⸗
stellung (Tabelle V), deren Ernährer das ganze Jahr über stellenlos war.
Die geringste Ausgabe für Ernährung wurde von dieser Haushaltung im
März verzeichnet, wo nur 40,12 EM für diesen Zweck — also gerade
10, — AM pro Kopf — verausgabt wurden. In einer der Haushaltungen,
wo die Ernährung schon vor der Stellenlosigkeit auf das Mindestmaß ein—
geschränkt war, ist eine ganz kleine Steigerung dieser Ausgaben zu bemerken.
Die Kleidungsausgabe ist während der Stellenlosigkeit von
26,45 M monatlich auf 20,28 M oder um 23,33 v. H. zurückgegangen.
Wie weit hier die Einschränkung gehen kann, zeigt die obenerwähnte Haus—
haltungsrechnung, die im ganzen Jahr nur 32,77 2M für
Kleidung, Wäsche und Schuhwerk anlegen konnte. Mehr
kann man sich wirklich nicht einschränken. Wie soll der Kaufmannsgehilfe,
der sich so beschränken muß, wieder in seinen Beruf hineinkommen, der doch
eine angemessene Kleidung verlangt? Der Kaufmannsgehilfe, der nicht
einmal mehr in der Lage ist, sich so zu kleiden, daß er sich bei Bewerbungen
vorstellen kann, ist der Verelendung rettungslos preisgegeben.
Die drittstärkste Beschränkung zeigen die Aus—
gaben für Wohnung, Hausrat, Heizung und Beleuch⸗
tung. Sie gehen von 47,75 M auf 34,760 M monatlich zurück. Da die
Wohnungsmiete ja fortlaufend gezahlt werden muß, so ist die Einschränkung
mit 27,20 v. H. wohl im wesentlichen bei den Ausgaben für Hausrat,
Heizung und Beleuchtung zu suchen. Auch Stundung der Miete kommt,
wie die Haushaltungsbücher zeigen, vor. Die Ausgaben sind im einzelnen,
wie die Tabelle im Anhang zeigt, sehr unterschiedlich. Der schon zweimal
erwähnte Stellenlosenhaushalt bewohnte mit der ganzen Familie ein Zimmer
mit Küchenbenutzung und zahlte für dieses Zimmer einen Betrag, der
zwischen 16 bis 22 M schwankte. Für Heizung und Beleuchtung mußte er,
je nach der Jahreszeit, 3, — bis 8,— AM monatlich aufwenden. Für die
Instandhaltung seiner Möbel konnte er im ganzen Jahre nur 5,.10 M er⸗-
übrigen.
Am stärksten wurde der sonstige Bedarf, der die kul—
turellen Ausgaben umfaßt, iingeschränkt. Fast um 50 v. H.! Wie
die Aufstellung im Anhang zeigt, sind aber auch Haushaltungen darunter, die
diese Ausgaben um 90, 80 und 60 v. H. herabgedrückt haben. Da die Ein—
schränkung gerade dieser Ausgabengruppe bei den Mitgliedern eines Berufs—
standes, für den die Befriedigung kultureller Bedürfnisse sehr wichtig ist,
besondere Beachtung verdient, sei nachstehend mitgeteilt, was hauptsächlich
entbehrtwerden mußte: