Subsidiengesetz zugunsten seiner Unternehmung durchzusetzen.
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An und für sich bildet die von Morgan geschaffene
und geplante Organisation keine Gefahr für die beiden
großen deutschen Reedereien, denn es ist eine alte Erfahrung,
daß die Konkurrenz eines großen ebenbürtigen
Unternehmens viel leichter zu ertragen und durch
Verträge in Grenzen zu halten ist als der regellose
Wettbewerb einer Reihe von kleinen Reedereien. Auch
die staatliche Unterstützung, solange sie über ein den
Verhältnissen entsprechendes Maß nicht hinausgeht,
würde die amerikanische Unternehmung nicht ohne
weiteres den deutschen Interessen gefährlich erscheinen
lassen. Die Gefahr liegt vielmehr in der Verquickung
amerikanischer Eisenbahninteressen mit denjenigen
der Reederei.
Es ist notorisch, daß Morgan diese grcßen Transaktionen
als Führer eines Syndikats unternimmt, welchem
eine Reihe der bedeutendsten und unternehmendsten
Geschäftsleute der Vereinigten Staaten angehören.
Ganz besonders sind in dieser Vereinigung
die Eisenbahninteressen stark vertreten. Morgan selbst
hat während seiner Anwesenheit in London vor einigen
Monaten englischen Schiffahrtsinteressenten gegenüber
über den Zweck seiner Unternehmungen sich dahin
ausgesprochen, daß seinen Berechnungen nach fast
70 Prozent aller Güter, welche zur Verschiffung von
den nordatlantischen Häfen nach Europa bestimmt
sind, durch die Eisenbahn auf Durchkonossemente
nach den Hafenstädten gebracht und dort den fremden
Schiffahrtsgesellschaften zum Weitertransport ausgeliefert
würden. Morgan und seine Freunde vermögen
nun — wie Morgan sagt — nicht einzusehen, warum
die Eisenbahngesellschaften den geschlossenen Beförderungsvertrag
auf fremde Transporteure für die
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