Diese Erwägungen haben. die leitenden Organe bewogen, den Kreis
der zum Empfang ‘der ‘ Arbeitslosenunterstützungen berechtigten: Per-
sonen im Vergleich zu anderen .Versicherungsarten bedeutend ein-
zuschränken,
Laut den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sind nicht- alle
Personen, die erklären, arbeitslos zu sein, zum Empfang der Arbeits-
losenunterstützung berechtigt; sondern nur diejenigen, die gegen. Lohn
beschäftigt waren, infolge Arbeitslosigkeit *) aller Existenzmittel bar
sind und sich ‘zum vorgeschriebenen Termin an der Arbeitsbörse an
gemeldet haben. Die Dauer dieses vorhergegangenen Arbeitslohnver-
hältnisses muß bei ungelernten Arbeitskräften 1 Jahr, bei Angestellten
3 Jahre erreichen, für die übrigen Arbeitskategorien wird sie nicht
verlangt,
Die‘ Höhe der Arbeitslosenunterstützung schwankt zwischen. 10 bis
12 Rubel monatlich für gelernte‘ Arbeiter und Angestellte, Spezialisten
und 2% dieser Summe für die übrigen Arbeitslosengruppen.
Dabei genießen die Arbeitslosen dieselben Vergünstigungen, wie sie
Invaliden und Familien, die ihres Ernährers‘ beraubt sind, in Bezug. auf
das Recht des Empfangens ergänzender. Unterstützungen. bei Niederkunft
und Todesfall, sowie auch in Bezug auf unentgeltliche ärztliche. Hilfe
gewährt sind, **) ;
Die Arbeitslosenunterstützung wird in der Regel durch Sechs Monate
hindurch ausbezahlt, doch steht den für die Arbeitslosenversicherung
zuständigen Organen das Recht auf Verlängerung dieser Frist zu.
Arbeitslose Schwangere und Wöchnerinnen haben
Anspruch auf Rentenempfang sechs Wochen vor und
sechs Wochen nach der "Entbindung, dabei wird die
Rente nach dem Höchstsatz berechnet, ohne Rück.-
sicht auf Qualifikation und voraufgegangene Dauer
des Arbeitslohnverhältnisses der betreffenden Per-
son. Diese 12 Wochen werden bei der Berechnung der
Endfrist für den Empfang der Arbeitslosenunter-
stützung nicht in Betracht gezogen. .
Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit empfängt der Arbeitslose
seine übliche Unterstützung, doch wird die Krankheitsdauer bei der
Bestimmung der Endfrist des Unterstützungsempfangs ebenfalls nicht
in Berechnung gezogen.
*) Was die übrigen Vergünstigungsarten anbelangt, (betreffend
Steuer, Mietzins, kommunale Abgaben u. a.), so wird nach dem neuen
in Ausarbeitung befindlichen Gesetz ihre Gewährung nicht mit dem
Empfang der Arbeitslosenunterstüzung verbunden sein. Doch werden
diese Vergünstigungen einzelnen Arbeitslosen durch die betr, Organe
gewährt werden können, bei Vorbringung von speziellen Beweisen
von Mittellosigkeit, ;
*) Ohne Rücksicht auf ihre Ursache...