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Diese Erwägungen haben. die leitenden Organe bewogen, den Kreis 
der zum Empfang ‘der ‘ Arbeitslosenunterstützungen berechtigten: Per- 
sonen im Vergleich zu anderen .Versicherungsarten bedeutend ein- 
zuschränken, 
Laut den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sind nicht- alle 
Personen, die erklären, arbeitslos zu sein, zum Empfang der Arbeits- 
losenunterstützung berechtigt; sondern nur diejenigen, die gegen. Lohn 
beschäftigt waren, infolge Arbeitslosigkeit *) aller Existenzmittel bar 
sind und sich ‘zum vorgeschriebenen Termin an der Arbeitsbörse an 
gemeldet haben. Die Dauer dieses vorhergegangenen Arbeitslohnver- 
hältnisses muß bei ungelernten Arbeitskräften 1 Jahr, bei Angestellten 
3 Jahre erreichen, für die übrigen Arbeitskategorien wird sie nicht 
verlangt, 
Die‘ Höhe der Arbeitslosenunterstützung schwankt zwischen. 10 bis 
12 Rubel monatlich für gelernte‘ Arbeiter und Angestellte, Spezialisten 
und 2% dieser Summe für die übrigen Arbeitslosengruppen. 
Dabei genießen die Arbeitslosen dieselben Vergünstigungen, wie sie 
Invaliden und Familien, die ihres Ernährers‘ beraubt sind, in Bezug. auf 
das Recht des Empfangens ergänzender. Unterstützungen. bei Niederkunft 
und Todesfall, sowie auch in Bezug auf unentgeltliche ärztliche. Hilfe 
gewährt sind, **) ; 
Die Arbeitslosenunterstützung wird in der Regel durch Sechs Monate 
hindurch ausbezahlt, doch steht den für die Arbeitslosenversicherung 
zuständigen Organen das Recht auf Verlängerung dieser Frist zu. 
Arbeitslose Schwangere und Wöchnerinnen haben 
Anspruch auf Rentenempfang sechs Wochen vor und 
sechs Wochen nach der "Entbindung, dabei wird die 
Rente nach dem Höchstsatz berechnet, ohne Rück.- 
sicht auf Qualifikation und voraufgegangene Dauer 
des Arbeitslohnverhältnisses der betreffenden Per- 
son. Diese 12 Wochen werden bei der Berechnung der 
Endfrist für den Empfang der Arbeitslosenunter- 
stützung nicht in Betracht gezogen. . 
Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit empfängt der Arbeitslose 
seine übliche Unterstützung, doch wird die Krankheitsdauer bei der 
Bestimmung der Endfrist des Unterstützungsempfangs ebenfalls nicht 
in Berechnung gezogen. 
*) Was die übrigen Vergünstigungsarten anbelangt, (betreffend 
Steuer, Mietzins, kommunale Abgaben u. a.), so wird nach dem neuen 
in Ausarbeitung befindlichen Gesetz ihre Gewährung nicht mit dem 
Empfang der Arbeitslosenunterstüzung verbunden sein. Doch werden 
diese Vergünstigungen einzelnen Arbeitslosen durch die betr, Organe 
gewährt werden können, bei Vorbringung von speziellen Beweisen 
von Mittellosigkeit, ; 
*) Ohne Rücksicht auf ihre Ursache...
	        
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