236 VII. Großhandel und Großhändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
Städte handelt, sind für die Sombartsche Theorie eher verwertbar. Bei Lübeck, der Stadt
im kolonialen Neuland, ist ein solcher Zusammenhang mit den agrarisch bevorzugten
Kreisen der Nachbarschaft ausgeschlossen; für die Oberschicht dieser Stadt ist von Anfang
an der Handel das einzig richtunggebende Motiv. Daran ändert weder der reiche städtische
Grundbesitz, den sich die Oberschicht zu sichern wußte, etwas, noch ihre Neigung, sich
in der Stadt eine „curia‘‘, ein Zentrum für die Bewirtschaftung ihres Ackerlandes vor den
Stadttoren zu schaffen. Da aber ein großer Teil der Zeit dieser Leute durch die Pflege ihrer
anderen wirtschaftlichen und ehrenamtlichen Aufgaben erfüllt gewesen sein wird, wozu
ein gewisser Müßiggang bei einzelnen hinzugekommen sein wird, so mag auch für Lübeck
die Möglichkeit bestehen, diese Schicht bis zur zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts als
„Gelegenheitskaufleute‘‘ anzusprechen.
2) Vgl. einstweilen das wenige, was ich oben S. 133 mitgeteilt habe.
2) Die weit über das Ziel hinausgehende Unterschätzung des mittelalterlichen Handels,
wie sie jetzt in Deutschland üblich geworden ist, geht wohl zurück auf die m. E. metho-
disch verfehlten Schätzungen des Frankfurter Handels in dem sonst so glänzenden Buche
Büchers über Frankfurt a. M. Die Einwände, die neuerdings A. Dietz, Frankfurter
Handelsgeschichte Bd. I, S. 131f. erhoben hat, treffen, wie ich aus eigenen Studien
bestätigen kann, durchaus ins Schwarze, Das reiche Material, das Dietz der Forschung
zugänglich gemacht hat, ist ja die beste Widerlegung; es ist überdies noch ergänzungs-
fähig durch norddeutsche, namentlich‘ Lübecker Archivalien. — Ein so angesehener
Forscher wie H. Pirenne hat sogleich Einspruch erhoben, ohne aber in Deutschland
beachtet worden zu sein (Revue historique Bd. 67, S. 64ff.). — Es ist ein Verdienst der
Arbeit von Johanna Otte, Untersuchungen über die Bevölkerung Dortmunds im 13. und
14. Jahrhundert, Beiträge zur Gesch. Dortmunds, Bd. XXXIII, S. 41f. nicht in den
Fehler Büchers verfallen zu sein, der aus dem Nichterwähnen von Großkaufleuten auf ihr
Nichtvorhandensein schloß.
13) Ich verweise hier nur auf v. Belows „‚Probleme der Wirtschaftsgeschichte‘‘, 1920.
S. 460ff,
14) Ebenda S. 462.
15) Der Großhandel im Mittelalter. H.Gesch.Bl. 1901; ferner: Vtischr. f. Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte 1906.
16) In seinem 1910 erschienenen Aufsatz: ,,Wandschneider und Kaufleute in Hamburg“,
Ztschr. d. V. f. Hamb. Gesch. Bd. XV, S. 133ff. — Mir war dieser Aufsatz entgangen.
Erst als ich im Oktober 1925 meinen Vortrag in Hamburg wiederholte, wurde ich auf ihn
aufmerksam gemacht. Nirrnheim hat hier seine älteren Anschauungen, die namentlich
in der Einleitung zu der vortrefflichen Ausgabe des Handlungsbuches Vickos von Gelder-
sen (1895) niedergelegt sind, wesentlich geändert, und zwar in einer Richtung, die sich
mit den hier vorgetragenen, unabhängig von Nirrnheim entstandenen, in manchem
Wesentlichen — namentlich auch auf dem methodischen Gebiet — berührt. Ich werde
auf diesen Aufsatz noch mehrmals zurückkommen. Wie aber die Neuredaktion des
Belowschen Aufsatzes über Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalter
in seinen „„Problemen‘‘ zeigt, hat gerade das Neue und von seinen eigenen älteren An-
schauungen Abweichende in Nirrnheims Aufsatz bei v. Below keine Berücksichtigung ge-
Funden.
a) A, Schulte, Geschichte der großen Ravensburger Handelsgesellschaft, Bd. I,
S. 95 und sonst. (Vgl. Register unter „„Großhandel‘“ und „‚Kleinhandel‘“). — Wenn von
Below jetzt auch die Ravensburger Gesellschaft als Beweis für die Gültigkeit von seiner
Lehre der Vereinigung von Großhandel und Kleinhandel in einer Hand heranziehen will
{Probleme der Wirtschaftsgeschichte, 2. Auflage, S. XV), so wird er damit bei Schulte,
aber auch bei denen, die Schultes Werk genauer durchgearbeitet haben, keine Zustimmung
finden. Vgl. auch Zs. f. d. ges. Staatswissenschaft, Bd. 83, S. 180f. — Wenn von Below
ferner ganz neuerdings betont, daß er gegenüber Bücher und Sombart die Bedeutung des