Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

240 VII. Großhandel und Großhändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts 
anläßlich einer überaus eindringlichen und wohlwollenden Besprechung meines ‚,Markts 
von Lübeck“ (Zs.f. Lüb. G. Bd. XXII, S. 381ff.) auf Grund des von mir am genannten 
Orte bereits über die Gewandschneider in Lübeck Mitgeteilten versucht, zu einem ge- 
schlossenen Bild der Lübecker Entwicklung zu kommen (S. 406ff.). Es zeigt sich auch 
hier, daß gegenüber der ungeheuren Fülle des Materials einerseits, der großen Beweglich- 
keit aller inneren Zustände in der Zeit vom 13. bis 14. Jahrhundert andrerseits, jede 
auch noch .so scharfsinnige, nur auf Vermutung beruhende These scheitern muß. Denn 
das Wesentliche der Frölichschen Vermutung, daß nämlich der alte Unternehmerverband 
sich zur späteren Gewandschneidergilde entwickelt habe, einer Vorstellung, welcher die 
Ansicht Philippis nicht fernsteht, trifft bestimmt nicht zu: soweit sich die alte Ober- 
schichtin die neue Großhändlerschicht hinüberrettet, gibt sie den Gewand- 
schnitt vollkommen auf, Das Nähere habe ich oben im Text geschildert. Selbstver- 
ständlich hat Frölich recht mit der auf S. 405 geäußerten Vermutung, daß sich die Vor- 
zugsstellung der Unternehmer nicht in ihrem Marktbudenbesitz erschöpfte. Beim „,Markt 
von Lübeck“ mußte ich mich auf ihn beschränken, Die gesamte Stellung der Unternehmer 
zu zeichnen, muß meinem späteren Buch vorbehalten bleiben. Einstweilen verweise ich auch 
hier auf das unten S.247f, Mitgeteilte. — Die Ähnlichkeit mit den Dortmunder Verhältnissen 
ist auch hier wieder hervorzuheben. Mit vollem Recht hat Luise von Winterfeld die 
auch für Dortmund vertretene Ansicht bekämpft, daß die spätere Gewandschneider- 
zilde der Nachfolger der alten Rainoldigilde sei (Reichsleute, Erbsassen und Grund- 
eigentum in Dortmund, 1917, S. 39). Die alte Rainoldigilde verschwindet nach ihrer Dar- 
stellung um 1340, steht aber zu der dann auftretenden Junkergesellschaft in Beziehungen 
persönlicher und tatsächlicher Art. (Vgl. z, B. Die Dortmunder Wandschneider, 1922, 
8. 333). Setzt man für Lübeck Rainoldigilde = Gemeinschaft der Unternehmerfamilien, 
ein Vergleich, der ebensosehr durch die Stellung beider zum Rat, wie in der bevorzugten 
Stellung im städtischen Grundbesitz seine Berechtigung findet, so ist die Wandlung, 
die sich um 1350 in Dortmund wie in Lübeck vollzieht, ganz die gleiche. Für Art und 
Umfang des Zusammenhangs von Zirkelgesellschaft und Unternehmerpatriziat in Lübeck 
verweise ich auf die Anm. 36 dieses Beitrages. 
31) In der Terminologie, daß nämlich „‚Großhandel bedeutet Warenabsatz (als Beruf) 
an Produzenten und Händler‘, kann ich mich durchaus Sombart (Kapitalismus I. 
S. 279) anschließen. 
32) Der eine von ihnen war der Lübecker Bürgermeister Hermann Gallin. Vgl. Fehl ing, 
Ratslinie, Nr. 368. — Das größte nachweisbare Einzelquantum, das die Brüder Gallin 
verkaufen, sind 100 Stück Tuch. 
3a) A. Braun, Der Lübecker Salzhandel bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts. 
Staatswissensch. Diss. Hamburg 1926, besonders S. 31ff. Die treffliche Arbeit ist leider 
nur im Auszug erschienen; ihre Veröffentlichung als Ganzes wäre sehr zu begrüßen. 
32b) Vgl. oben Anm. 7 — Bei einer Gesamtdarstellung des Lübecker Großhandels dieser 
Zeit wäre noch vieles zu behandeln; z. B. auch der Fischhandel, der Metallhandel und 
anderes. Hier kommt es nur auf die grundsätzliche Frage an: Gab es einen Großhandel. 
gab es Großhändler ? 
33) In den Reihen der Krämer bestand diese gästefeindliche Gesinnung allerdings bereits 
damals. Sie haben es 1353 durchgesetzt, daß den ‚,Gästen‘“ zunächst der Kleinhandel 
untersagt wurde. Vgl. Wehrmann, Zunftrollen, S. 270. Wieweit derartige Verbote zu- 
zunsten der von der Oberschicht zunächst abhängigen Krämer (Marktbuden!) schon 
früher bestanden, ist hier nicht zu untersuchen. 
33a) Wie sich aus Stockholmer Archivalien, die ich August 1927 einsah, ergibt, war 
dieser „Johannes Longus, mercator de Nuremberge‘“ 1380 und 1381 gleichzeitig: „habi- 
tator civitatis Lubecze‘“. Damals nimmt er Zahlungen des Erzbischofs von Upsala an 
Kardinal Pileus, der 1380 als päpstlicher Legat in Deutschland, Dänemark, Schweden 
und Norwegen gewirkt hatte, entgegen. — Wir werden in Johann Lange einen der Vor-
	        
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