260 VIIL Die Gründungsunternehmerstädie des 12. Jahrhunderts
einer kleinen Gruppe in Grundbesitzverteilung und Gemeindevertretung
(Rat) nicht anders erklären können als in Lübeck: durch Unternehmertätig-
keit beim Entstehen der heutigen Marktanlage und des Nordteiles der Alt-
stadt. Scharf heben sich Altstadt, Hagen und Neustadt von den Weich-
bilden Altewiek und Sack ab: hier auf den Stadtherrn zurückgehende Wort-
zinspflicht an Blasiusstift und Ägidienkloster; dort aber Freiheit von stadt-
herrlichem Wortzins®4); der Wortzins das Vorrecht einer Gruppe von Familien,
wie es auch in Lübeck mit dem ältesten Wortzins der Fall war. Selbstverständ-
lich geschah unmittelbar bei der Burg Heinrichs des Löwens nichts, was
nicht seinem Willen entsprochen hätte; aber werin man die vielbehandelten
Jura indaginis durchliest, so hat man schon gleich bei den Bestimmungen
2 bis 4%e) den Eindruck, daß hier die zur Gründung herangezogenen
Burgensen der Altstadt ihre Bedingungen formulierten, unter denen sie zur
Durchführung der Gründung bereit waren. Über die Vorgänge beim Grün-
dungsvorgang selbst enthält allerdings auch diese Urkunde nichts; nach
dieser Richtung bleibt Freiburg i. Br. unerreicht.
Was ich hier mitzuteilen hatte, kann durchaus nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit in dem Sinne beanspruchen, daß ich allen Gründungsunter-
nehmerstädten des 12. Jahrhunderts gerecht geworden wäre. Um nur
einiges zu streifen: Eine einst so bedeutende Stadt wie Stendal wäre noch zu
untersuchen, eine Stadt, in der sehr früh der soziale und auch politische
Gegensatz der durch die consules vertretenen bürgerlichen Oberschicht
gegen die besitzlose Masse der Bevölkerung in bemerkenswerter Schärfe
hervortritt. Bei der 1188 erfolgten Gründung der Neustadt Hamburg wäre
zu prüfen, ob nicht auch hier ein Unternehmerkonsortium an der Arbeit war,
obwohl das Privileg des Grafen von Holstein nur von einem Unternehmer
Wirard von Boizenburg spricht. Hier ist es das fast gleichzeitige Auftreten der
consules in der Neugründung, das im Zusammenhang mit späteren Besitz-
verhältnissen nach dieser Richtung weist: Wirard hätte dann als Wortführer
dieses Konsortiums zu gelten. In Mitteldeutschland wäre namentlich der
Blick auf das noch im 12, Jahrhundert gegründete Leipzig zu richten, für
das neuerdings Teilnahme bürgerlicher Gründer angenommen wurde®). Die
mit Bergbau und Salinenbetrieb zusammenhängenden Gründungen bis
hinunter nach Siebenbürgen wären zu beachten. Da ferner Neugründungen
nicht auf das koloniale Deutschland beschränkt blieben, so wären Elsaß
und die Schweiz, Flandern und Nordfrankreich zu beachten. Ich hatte
die Expansion der italienischen Seestädte nach der Ostküste des Mittelmeers
erwähnt. Ihre Festsetzung in den Städten dieser Küste ist ihrem wirtschaft-
lichen Ziele nach nicht ganz unähnlich dem Streben der altdeutschen
Städte, sich über die Neugründungen Lübeck und Wisby hinweg an der
Dstküste ihrer Meere, an der Ostsee, also im Baltikum festzusetzen. Die