262 VIII Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts
13. Jahrhunderts Reichsstädte werden, so waren sie ihrer inneren Entwicklung
nach reif für die ihnen zugedachte Stellung. Wien wurde sehr bald
wieder landesherrliche Stadt; seine Autonomie im 14. Jahrhundert gebeugt,
im 16, zerbrochen. Als Hauptstadt der Habsburgischen Monarchie erlebte es
dann seinen neuen Aufschwung. Lübeck, das mit gutem Grunde im Jahre 1926
den 700jährigen Gedenktag seiner Reichsfreiheit feiern konnte, hat sich
am ungehemmtesten von allen deutschen Städten nach eigenem Gesetz
entwickeln können, und in dieser Entwicklung den eindringlichen Nachweis
der politischen Fähigkeiten autonomen deutschen Bürgertums erbracht.
Das 13. Jahrhundert ist dann so recht das Jahrhundert landesherrlicher
Stadtgründungen gewesen”); nicht nur auf deutschem Kolonialboden,
sondern auch in Altdeutschland, so am Niederrhein, so in der Schweiz”?),
Schlesien ist ja der klassische Boden solcher Stadtgründungen gewesen. Eine
Unmenge auch kleinster Städte, die ihrem wirtschaftlichen Charakter nach
nichts mit jenen Fernhandelsgründungen zu tun haben, sind damals oft in
gegenseitiger Konkurrenz der Landesherren entstanden. Aber auch Schöpfungen,
die sehr bald Bedeutung gewannen, vor allem Thorn und Breslau selbst,
eine der weiträumigsten planmäßigen Gründungen dieser Zeit’®). Thorn und
Breslau zeigen aber auch, wie sich in diesen fernhändlerisch bedeutungsvollen
Städten das Bürgertum sehr bald die Verfügung über den Markt zu
erobern weiß, die ihnen hier zunächst, im Gegensatz zu den Gründungsunternehmerstädten
des 12. Jahrhunderts, durch den Landesherrn und seine
Organe vorenthalten war”),
Nur flüchtig sind diese späteren Entwicklungen hier zu streifen; was als
das wesentliche Ergebnis unseres eigentlichen Themas festzuhalten ist,
scheint mir dies: Die ersten großen Neuschöpfungen im Koloniallande
sind nach Initiative und Ausführung Schöpfungen des
fernhändlerischen Bürgertums Altdeutschlands. Sie sind epochemachend
und richtunggebend gewesen für die Folgezeit. Nach der verfassungsgeschichtlichen
Seite wäre noch hervorzuheben, daß diese Unternehmerstädte
des 12, Jahrhunderts den geeignetsten Boden abgaben zu
einer organischen Herausbildung der Ratsverfassung auf deutschem Boden,
eben in logischer Weiterbildung aus den Unternehmerkonsortien heraus.
Gerade die Geschichte des Werdens dieser Städte lehrt uns das deutsche
Bürgertum als eine Energie geschichtlichen Werdens für eine Zeit schätzen
und werten, für die der Bestand der schriftlichen unmittelbaren Überlieferung
noch so ungünstig wie nur möglich ist.