Full text : Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

VII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts 269

im Sinne des Marktzwangs handelte: bei ihnen fehlten jene großen Blöcke von Budeneigentum
 in Händen der Nachfahren der Gründerunternehmer, die schon im 13. Jahrhundert,
 noch mehr im 14. Jahrhundert auf dem Wege des freien Verkaufs in die Hände
von Krämern und Handwerkern gelangten (vgl. oben S. 75). Die hierdurch entstehenden
Zustände haben die Marktorganisation in Lübeck sehr bald zugunsten der Verwischung
der alten Scheidung von Wohnstraßen und Markt als Konzentrierung allen Kleinverkaufs
zerstört (vgl. oben S. 78). In den Gründungen des 13. Jahrhunderts gab es diese Gefahr
nicht mehr, da mit dem alleinigen Markteigentum der Stadt auch die geschlossene Marktpolitik
 im Sinne der dauernden Bindung der Handwerke gesicherter war, wenn nicht etwa
die Stadt selbst zu Veräußerungen schritt. Rostock hat sich, so scheint es, wenn es Geld
brauchte, zunächst mit der Verpfändung von Markteinkünften begnügt. -
Das schließt nicht aus, daß bei der Entstehung Rostocks die als consules hervortretenden
 Persönlichkeiten die Rolle der Gründungsunternehmer tatsächlich ausgeführt haben;
es wäre zu untersuchen, wieweit sie sich außerhalb des Markts durch Grundbesitz und
Zinsbezug im Sinne der alten Lübecker Unternehmer (vgl. oben S. 129) schadlos gehalten
haben. Der ca. 1262 erfolgte Verkauf einer stupa durch den dominus Engelbert de pomerio
(Beitr. z. Gesch. Rostocks, Bd. 4, S. 2) scheint nach dieser Richtung zu weisen; auch das
frühe Auftreten der „platea Cusveld‘“ (M.U.B. Nr. 2683; 1259). Der Name scheint mir
auf die besondere Stellung.hinzuweisen, die der Familie Cusveld im Grundbesitz dieser
Straße zugefallen ist; sei es, daß ein Cusveld hier parzellierte (vgl. oben S. 129), sei es, daß
hier wertvoller Grundbesitz in den Händen dieser Familie blieb. Noch im 13. Jahrhundert
haben nicht weniger als 5 Cusveld im Rostocker Rat gesessen (M.U.B. Bd. IV, S. 246,
Register); zweifellos untereinander verwandt und aller Voraussicht nach ebenso wie
andere führende Persönlichkeiten Rostocks des 13. Jahrhunderts aus den entsprechenden
Lübecker Familien hervorgegangen. (Von Namen solcher Art nenne ich aus dem Stadtbuchfragment
 von 1258/60 nur einige: Bilrebeke, Cervo, Colner, Molendino, Monachus,
Monasterio, Nestwede, Plone, Puteo, Rekelnchusen, Revele, Rosendale, Sachtelevent,
Saltwedele, Warendorpe [Bruno, Godeco, Johannes]). Ich möchte die Vermutung aussprechen,
 daß ein Cusveld aus Lübeck in dem Ratsherren-Unternehmerkonsortium des
Jahres 1218 einen hervorragenden Platz eingenommen hat.
Ähnliches gilt für Wismar. Der Rolle eines Cusveld in Rostock dürfte hier die eines
Warendorp entsprochen haben; hier kommen seit 1260 auch 2 Ratsherren dieses Namens
nebeneinander vor, von denen der eine den so charakteristischen Namen der einen
Lübecker Hauptlinie trägt: Bruno (Crull, Die Ratslinie der Stadt Wismar, S. 4, Nr. 30
und S, 6, Nr. 38); daneben auch hier schon sehr frühzeitig ein Cusveld (Crull, S. 1, Nr. 3).
Marktbuden und Scharren waren hier von Anfang an städtisch (vgl. Techen, Hans.
Gbil. Bd. XXVII, S. 246 und Jahrg. 1897, S. 90, sowie die dort angegebenen Quellen).
Die wichtigste Quellenstelle ist: Techen, Das älteste Wismarer Stadtbuch, Nr. 876;
Nr. 1054—1057; daneben die Angaben des ältesten Kämmereibuchs über die Vermietung
 städtischer Einzelbuden aus den Jahren 1319—1336. Das Kämmereibuch
ist für die hier interessierenden Fragen nur in der Ausgabe im 29. Band der Mecklenburgischen
 Jahrbücher zu benutzen, da die Abdrucke im M.U.B. für die einzelnen Jahre
(angegeben Hans. Gbll. Jg. 1897, S. 90, Anm. 2) gerade die Budenzinse als vermeintlich
unwesentlich fortlassen. Die Gründung Wismars fällt in die Zeit kurz vor 1229; die
Urkunde M.U.B. Nr. 362 von diesem Jahre weist auf eine Stadt hin, die sich im Zustand
der Gründung befindet. F. Techen, Hans. Gbll., 1903, S. 127. Beachtenswert für den Zusammenhang
 der Gründung Wismars mit Lübeck ist das Auftreten von Lübecker Ratsherrn
 und angesehenen Bürgern unter den Zeugen der genannten Urkunde, Die von
Techen a. a. O0. S. 127 mitgeteilte Vermutung Crulls, „daß Verhandlungen über die Gründung
 Wismars die Mecklenburgischen Herrn 1226 nach Lübeck geführt hätten,‘ scheint
mir trotz des „apud Lubeke‘‘ des Datums von Bedeutung zu sein, zumal hier höchst
wahrscheinlich Lübecker Empfängerhand vorliegt.
            
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