Full text : Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

II. Der Markt von Lübeck

61

genannte: „mercatum construere, mercatum aedificare‘®) für Lübeck vorgenommen
 haben. Die Frucht dieser Tätigkeit waren die Blocks festgebauter
Marktbuden für den ständigen, täglichen Marktverkehr, wie sie noch deutlich
 in jenen Blocks der Marktkarte um das Jahr 1300, soweit es sich um
privates Budeneigentum handelt, abzulesen sind®).
Galt es bei der statistischen Erfassung des Budeneigentums in Privatbesitz,
 die so wichtigen Verschiebungen in den Eigentumsverhältnissen
möglichst deutlich zu erfassen, so fällt dieser Gesichtspunkt bei der Behandlung
 des städtischen Besitzes an Marktbaulichkeiten gänzlich fort: die Stadt
hat während der hier zu behandelnden Zeitspanne zwar ihr Markteigentum
durch Neubauten erweitert®), aber in keiner Weise städtisches Eigentum
in andere Hände — etwa der Handwerker — übergehen lassen. Erst nach
1350, nach dem Zusammenbruch der alten Marktorganisation, sind einige
städtische Marktbuden aus besonderen Gründen in Privatbesitz übergegangen?°).
 Was bei einer Übersicht über das städtische Markteigentum als
arreichenswert erstrebt wurde, war die Frage nach dem Beruf der Mieter und
nach der Zahl der Verkaufs- und Arbeitsstellen innerhalb der einzelnen
städtischen Blocks. Unter diesem Gesichtspunkte ist die dritte, gleichfalls
im Anhang wiedergegebene Tabelle angelegt worden.
Erst jetzt, nachdem über die gesamten Marktbaulichkeiten zahlenmäßige
Übersichten vorliegen, ist es möglich, dem Markte als Einheit, als der
Zentrale des städtischen Wirtschaftslebens gerecht zu werden. Vorher
bedürfen allerdings noch einige der in Tabelle III enthaltenen Zahlenangaben
näherer Begründung und Bewertung, als es im Rahmen kurzer Anmerkungen
möglich war. .
Soweit die Kämmerei einzelne Buden unmittelbar an einzelne Handwerker
vermietete — und das ist der Fall bei Gruppe A —, war die Gesamtzahl der
einzelnen Verkaufsstellen durch Summieren der Notizen über Einzelvermietungen
 in den Kämmereibüchern verhältnismäßig einfach festzustellen.
Schwieriger liegen die Dinge in den Gruppen B und C. Bei der ihrer
wirtschaftlichen Bedeutung nach besonders wichtigen Gruppe B verfuhr
die Stadt so, daß die einzelnen Gewerbe als Gesamtheit die Verkaufsstände
mieteten. Bei Bäckern, Fleischhauern, Gewandschneidern, zunächst auch
ei den Lohgerbern, geschah das in der Form, daß alle Berufsgenossen
jährlich einmal — so bei den Gewandschneidern — oder zweimal — so bei
Bäckern und Fleischhauern — das Los über die verfügbaren Plätze entscheiden
 ließen und dabei gleichzeitig den Mietzins, das Latel- oder Stadelgeld,
 entrichteten. Das Pelzerhaus dagegen wurde gegen eine Gesamtmiete
an Kürschner und Buntmacher überlassen; und es blieb diesen Zünften
überlassen, wie sie sich innerhalb ihres Kaufhauses einrichten wollten.
Gemeinsam zahlten auch. die Weißgerber ihren Jahreszins, während die
Wollenweber jeder nur 4 ß zu entrichten hatten.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.