Full text : Gesellschaftslehre

84 Die sozialer Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

1. Es gehört zu den wichtigsten sozialen Tatsachen, daß der Mensch
im Verkehr mit seinesgleichen seinem Mitmenschen durchweg einen bestimmten
 „Rang“ im Verhältnis zu seiner eigenen Person zulegt: teils
behandelt er ihn als übergeordnet und bringt ihm demgemäß den
Willen zur Unterordnung entgegen; teils behandelt er ihn als untergeordnet
 und wird dann von der Haltung des Selbstgefühles ihm
gegenüber erfüllt. Daneben existiert noch eine dritte Haltung, die auf
der Überzeugung der Gleichheit oder Gleichwertigkeit beruht.
 Diese kann vorläufigen Charakter haben, indem sie nur bis zur
Klärung des Verhältnisses durch engere Berührung andauert. Sie kann
aber auch dauernden Charakter besigen. Es ist dabei (und überhaupt in
allen drei Fällen) freilich zu unterscheiden zwischen der Bewertung der
Personim Ganzen und der Über-, Gleich- oder Unterordnung in der
jeweiligen einzelnen Situation. Unsere früheren Ausführungen
über Unterordnungswillen und Selbstgefühl hatten durchweg den ersten
Fall im Auge. Er ist auch für das soziale Leben von viel größerer Bedeutung.
 Von ihm aus bestimmt sich überwiegend namentlich in einfachen
 und relativ ursprünglichen Verhältnissen die Rangordnung auch
in der einzelnen Situation. Denn die Bewertung der ganzen Persönlichkeit
 wird bestimmt durch die jeweilig in der Gruppe geltenden Wertmaßstäbe;
 und diese werden denselben Werten entnommen sein, die auch
im Leben der Gruppe die wichtigste Rolle spielen und auf deren Realisierung
 sich die wichtigsten Situationen der Gruppe beziehen. Außerdem
wird in naiven Verhältnissen der Mensch als Ganzes erfaßt und bewertet
auch in solchen Situationen, in denen für uns spezielle Fähigkeiten für
die Rangordnung maßgebend sein würden. Den Begriff der Gleichbewertung
 darf man dabei nicht pressen. Gedacht ist an einen zusammenfassenden
 Gesamteindruck, der sich nach dem Überwiegenden richtet
und bei dem einzelne wahrgenommene kleinere Ungleichheiten nicht zur
Geltung zu kommen brauchen. Nur wo erhebliche Ungleichheiten wahrgenommen
 werden, entsteht der Eindruck (und die ihm entsprechende
Haltung) der Über- oder Unterlegenheit. In allen andern Fällen liegt
der Typus der Gleichbewertung vor. Gleichbewertung bedeutet also diejenige
 Auffassung, die eintritt, wo die Unterschiede nicht groß genug
sind um Über- oder Unterordnung hervorzurufen. Im Leben der Gruppe
spielt so neben der Führung und der Unterordnung der Gruppengenossen
unter sie die Gleichbewertung in diesem Sinne eine große Rolle: die große
Masse der Genossen behandelt sich in vielen Angelegenheiten gegenseitig
als gleich, d. h. als gleich wertvoll und als gleich berechtigt. ;
Es liegt nahe, diese Tatsache der Rangordnung zu den Gesinnungen
der Liebe und des Hasses in Beziehung zu segen; denn die Liebe
neigt dazu. ihrem Gegenstand einen möglichst hohen Wert, und der Haß
            
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