Full text: Gesellschaftslehre

94 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
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Ahndung vollzieht, ist eben die Unparteilichkeit; und diese Form gehört 
offenbar wesenhaft zu ihrem Inhalt wegen der gleichmäßig engen Ver- 
bundenheit, die zwischen den Genossen einer in idealtypischer Reinheit 
gedachten Gruppe besteht. 
6. Von den Gesinnungen und den in ihnen enthaltenen Bewertungs- 
dispositionen wenden wir uns jegt zu den tatsächlichen Wertungen 
selber. Wir beschränken uns dabei, wie schon eingangs getan, auf die 
drei Fälle, die in der Haltung des Ich andern Personen gegenüber mög- 
lich sind beim Vergleich des eigenen Wertes mit dem des andern: die 
Überordnung, die Unterordnung und die Gleichordnung. Das Verhältnis 
kann sich dabei beziehen auf die Person als ein Ganzes und anderer- 
seits auf ihren Wert in einer einzelnen Situation, die an eine einzige 
Seite der Persönlichkeit appelliert. Angesichts der früher angedeuteten 
überwiegenden Wichtigkeit des ersteren Falles beschränken wir uns im 
folgenden auf diesen. Von den drei eben unterschiedenen Haltungen 
haben wir diejenigen der Unterordnung und der Überordnung (legßtere 
in Gestalt des entfalteten Selbstgefühls) bereits kennen gelernt. Die 
Haltung, die aus der Überzeugung einer Wertgleichheit 
des Partners hervorgeht, zeigt kein so scharf umrissenes Bild wie die 
beiden andern Instinkte; doch kann kein Zweifel bestehen, daß sie an- 
zeboren ist. Sie drängt sich unserer Aufmerksamkeit weniger auf als 
die beiden andern, weil sie wenigstens in unsern Verhältnissen mit ihren 
vielen sozialen Abstufungen und Abhängigkeiten im ganzen seltener ist; 
doch darf die überwiegende Häufigkeit der Über- und Unterordnung nicht 
dazu verführen, das Gleichheitsverhältnis überhaupt etwa für eine Aus- 
nahme oder gar für etwas Ausgeschlossenes zu halten. In freundschaft- 
lichen und in kameradschaftlichen Verhältnissen ist es jedenfalls nichts 
Ungewöhnliches und bei Völkern, die noch keine herrschaftliche Organi- 
sation kennen, sondern auf der Stufe der genossenschaftlichen stehen 
geblieben sind, muß sie sogar als typisch gelten. Das Auftreten kleinerer 
Unterschiede in der gegenseitigen Einschägung, ist dabei, wie schon oben 
angedeutet, nicht ausgeschlossen; maßgebend ist nur, ob der Gesamt- 
eindruck so starke Differenzen in sich enthält, daß er zur Unterordnung 
beim einen und zur Überordnung beim andern Partner führt. Wo die 
empfundenen Unterschiede dafür nicht groß genug sind, handelt es sich 
eben um die Haltung der Gleichheit. 
7. Jede dieser drei Bewertungen kann sich mit jeder der drei von 
uns unterschiedenen Gesinnungen verbinden; zu denen als vierte noch 
die bereits angedeutete Gesinnung der Gleichgültigkeit hinzugefügt sel. 
Anders ausgedrückt: jeder „Stil“ der Bewertung kann sich verbinden mit 
;edem ..Inhalt“ der Bewertung. Es wäre ein Irrtum zu meinen, die Liebe
	        
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