176 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
menhängen. Der erste Tatbestand ist „subjektiver“, d. h. psychologischer
Art: das Individuum erlebt als Glied der Sozialwelt Zustände spezifischer
Verbundenheit. Der zweite und dritte Tatbestand ist objektiver Art
and bezieht sich auf die Gesellschaft, wobei diese im einen Fall von
innen (d. h. nach dem Verhältnis ihrer Mitglieder zu einander), im andern
Fall von außen her betrachtet wird. Der zweite Tatbestand bedeutet
demgemäß: die Gesellschaft ist dadurch charakterisiert, daß die
Beziehungen ihrer Mitglieder zu einander eine spezifische innere Einheit
zeigen. Endlich drittens: die Gruppe (von der wir hier statt von der Gesellschaft
sprechen), in idealtypischer Reinheit betrachtet, zeigt eine Einheit
des Verhaltens, der Gesinnung, überhaupt des Geistes, die in einem
gewissen Sinne der Einheit des Individuums ähnlich (aber durchaus nicht
yleich) ist.
10. Kann man auch bei den geselligen Tieren von einer Gesellschaft
sprechen? In der Tat kommen die maßgebenden Tatsachen in
Keimform wenigstens teilweise bei den höheren Tieren ebenfalls schon
vor. So gibt es bei ihnen elementare Regungen des Instinktes des Selbstzefühls
und des Unterordnungstriebes und damit Keimformen der in
ihnen enthaltenen spezifischen Verbundenheit. Wir finden ferner bei
den höheren geselligen Tieren eine Kundgabe und Gegenkundgabe von
Gefühlen, die uns ganz an den sozialen Verkehr der Menschen erinnert,
und werden zu der Annahme gedrängt, daß sie in elementarer Form
dasselbe Zusammenfließen der Seelen in sich enthält, wie es uns die
Analyse des menschlichen Vorganges des Ausdrucks und Verstehens gezeigt
hat. Speziell bei den Haustieren erlebt der Mensch selbst im
Umgang mit ihnen in elementarer Form eben jenen eigenartigen Kontakt.
Wir müssen demgemäß sagen: auch bei gewissen Tieren ist von einer
Gesellschaft in einer Keimform zu sprechen. Es stimmt dieses Ergebnis
ganz zu der Anschauung, daß die Tiere, wenn man auch ihre sonstige
Verschiedenheit vom Menschen früher unterschägt hat, in emotionaler
Hinsicht ihm näher stehen als man früher angenommen hat; denn die
hier in Frage kommenden sozialen Erlebnisse stehen zu der allgemeinen
emotionalen Sphäre des Seelenlebens natürlich in engen Beziehungen.
Der im Vorstehenden entwickelte Begriff der Gesellschaft bezieht sich nicht nur
auf Vorgänge, sondern auch und zwar in erster Linie auf Zustände, aus
denen jene Vorgänge hervorgehen können. Eine Person (im Gegensaß zur Sache) ist
ein Wesen, das nicht nur tatsächlich Resonanz gibt, sondern vor allem mit Resonanzfähigkeit
ausgestattet ist. Und die legtere bestimmt die Auffassung der übrigen Sozialwesen
von ihm; und zwar ist diese Auffassung nicht nur (oder vielleicht überhaupt
nicht) in Gestalt einzelner isolierter Bewußtseinsakte vorhanden, sondern sie
betätigt sich als eine dauernde Färbung des Bewußtseins. Es gilt hier Entsprechen-Jes
wie für das Erleben des Gemeinschaftsverhältnisses. das ebenfalls garnicht in