Full text : Gesellschaftslehre

Zweites Kapitel.

Die Abstufungen der Gesellschaft
(Gemeinschaft und ..Gesellschaft“).

Vorbemerkungen über den Grundgedanken des Kapitels.

Die Tatsache der Gesellschaft haben wir im ersten Kapitel auf ihre inhaltlichen
sinzelnen Ausprägungen hin verfolgt. In diesem Kapitel betrachten wir die verschie-Jene
 Intensität, in der die Gesellschaft mit ihren verschiedenen Phänomenen auftreten
 kann. Wir unterscheiden in der Hauptsache zwei Formen, nämlich starke
und schwache Ausprägung, oder anders ausgedrückt Gemeinschafts- und gemeinschaftsnahe
 Verhältnisse einerseits, gemeinschaftsferne Verhältnisse anderseits. Praktisch besonders
 wichtig sind die beiden Typen der Gemeinschaft und der „Gesellschaft“ (im
Sinne von Tönnies) als einer besonderen Form der gemeinschaftsfernen Verhältnisse.
Die das Wesen des Sozialverhältnisses ausmachende innere Verbundenheit besteht in
der „Gesellschaft“ in der gemeinsamen Anerkennung eines Sinnes und einer für seine
Erhaltung und Pflege erforderlichen Ordnung geistiger oder sozialer Art, während die
persönlich-seelische Verbundenheit so gut wie ganz fehlt. Die Verbundenheit durch
den Sinn fehlt auch in der Gemeinschaft nicht, vielmehr bestehen bei ihr zwei Arten
von Verbundenheit miteinander verschlungen: die seelische und die geistige Verbundenheit.
 In der Gruppe (mit ihrem Gemeinschaftscharakter) bestehen zwei Bin demittel:
 die Gemeinschaftsgesinnung als Liebe, Hingabe und Hilfsbereitschaft und
die Anerkennung einer festen Ordnung besonders in Gestalt der Lebensordnung der
Gruppe. Bei jeder Organisation, jedem Streit und Gegensaß der Interessen tritt dieser
Ordnungswille in Aktion. Beide Bindemittel sind gleich wichtig und unentbehrlich für
das Leben der Gruppe. Das Merkwürdige ist nun, daß das eine von ihnen auch einer
isolierten Existenz fähig ist, d. h. für sich allein die Grundlage eines Zusammenlebens
 abgeben kann, nämlich der Ordnungswille. Dieser bildet die Grundlage für
die reinen Rechtsverhältnisse und auch für die geregelten Macht- und Kampfverhältnisse.
 Daß Menschen, die sich „nichts angehen“, in geordneter Weise gesellschaftliche
Beziehungen zueinander haben können, daß also neben der vollen Sozialform der Gemeinschaft
 eine Art von blassem Widerschein ihrer zu existieren vermag, erscheint fast
als etwas Wunderbares, Teleologisch betrachtet bedeutet es, daß die Möglichkeit des
Zusammenlebens weit über den Kreis der Gemeinschaft ausgedehnt werden kann. ;

18. Das Wesen der Gemeinschaft.

Inhalt: Die Gemeinschaft ist die engste Form des Soziallebens. Sie ist gekennzeichnet
 durch die Erweiterung des Ichbewußtseins über die Grenzen der eigenen Person
 hinaus. Sie bedeutet stets ein Dauerverhältnis. Ein Erlebnis als solches kann keine
Grundlage für die Entstehung einer Gemeinschaft abgeben; sondern es muß eine
gewisse innere Nähe der Personen hinzukommen. über deren Eintreten oder Aus-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.