Full text : Gesellschaftslehre

Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 237

Schon Goethe hat im Urmeister die einigende Kraft vereint erhebenden Theatergenusses
 gerühmt: „Wo verbindet sich die Gesellschaft angenehmer, wo müssen die
Menschen eher eingestehen, daß sie Brüder sind, als wenn sie an der Gestalt, an
dem Munde eines Einzigen hangend alle in ‚einer Empfindung schwebend emporgetragen
 werden?“

Auch abgesehen von der inneren Annäherung gehen von derartigen
Zuständen gleicher kollektiver Verfassung spezifische Wirkungen aus.
Eine davon bedarf keiner Ausführung: die Steigerung der ursprünglichen
 Gefühle durch sogenannte Wechselwirkung.
Vom gemeinsamen Singen und Tanzen, von Festen und Gelagen ist dieser
Vorgang allgemein bekannt.“ Auch die allgemeine Gesprächigkeit bei
derartigen Veranstaltungen, bei der der Inhalt kaum eine Rolle spielt,
jenes inhaltlose Durcheinanderreden, das man als Gesellschaftsgeräusch
bezeichnen könnte, scheint mit Lustgefühlen verknüpft zu sein, die der
gleichen Steigerung unterliegen. „Die gleichen Handlungen“, sagt James,
„im Verein mit einer Masse ausgeführt, scheinen viel mehr zu bedeuten,
als allein ausgeführt. Ein Spaziergang inmitten einer Volksmenge an
einem Feiertagsnachmittag, ein Ausflug, um Bier oder Kaffee in einem
öffentlichen Lokal ... zu trinken sind Beispiele hierfür. Es ist uns
nicht etwa nur unterhaltend, so viele Fremde zu sehen, sondern es ist
dabei ein ganz besonderer Reiz, unseren Teil an dem Kollektivleben der
Masse zu haben.“?)
Über die bloße Steigerung der gegebenen Erlebnisqualitäten hinaus
geht ferner eine eigentümliche Vertiefung und Umfärbung
des Erlebnisses durch die Kollektivierung, wie man diese z. B. bei Ausflügen
 und Reisen zu mehreren unter günstigen Umständen beobachten
kann. Dieselben Gegenstände bieten dem einzelnen Menschen viel
weniger als mehreren verbundenen, falls diese hinreichend aufeinander
abgestimmt sind, wobei das Verhältnis zu zweien gegenüber jeder größeren
 Zahl durch die Möglichkeit seiner Intimität bevorzugt ist. Es wirkt
hier nicht nur die gesteigerte Intensität und Wärme, mit der die Eindrücke
 erlebt werden, sondern vor allem der Inhalt selber wird reicher
und tiefer. Soweit es sich ferner um sinnlichen Genuß in der Geselligkeit
 handelt, erfährt dieser eine Steigerung und Veredelung durch die
Tatsache der Objektivierung, die mit dem Gewahrwerden des
gleichen Erlebnisses am Partner verbunden ist. Und ähnlich gilt für alle
Erlebnisse mit geistigem Inhalt, daß durch Zustimmung eines Teilnehmers
 gleichsam ihre objektive Berechtigung gewährleistet wird. Die Erlebnisse
 werden so überall aus dem Gebiete der reinen Subjektivität

1) James, Psychology II, 48. James selber gebraucht das Beispiel übrigens in
einem andern Zusammenhang.
            
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