Full text : Gesellschaftslehre

264 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
drückt, nur mein Verwalter, der glorreich handelt zum Erwerb für mich.
[n allen diesen Fällen erhebt sich der Kampf über die bloße Vernichtung
zu einer starken Bejahung des Lebens, und er spielt sich im GegensaB zu
der naturalistischen Auffassung nicht nur in der Welt der Anpassung und
Erhaltung, sondern ebensosehr in der Welt der Entfaltung und der Werte
ab. Sein Schwerpunkt wird aus dem Biologischen ins Geistige transponiert.
 — Freilich ist hiermit, wie schon gesagt, der höchste Typus des
Kampfes in seiner idealen Reinheit gezeichnet. Allgemein hat jeder
Kampf an diesen Gütern Anteil in dem Maße, in dem er hinausragt über
den rein animalischen Kampf, der sich lediglich in der Außenwelt abspielt
 (z. B. der Kampf gegen die Räuber), und auf den allein die naturalistische
 Auffassung des Kampfes zutrifft. Ebenso hat an ihm Anteil
jeder Mensch in dem Maße, in dem er sich über den individualistischegoistischen
 Standpunkt erhebt, auf dem der Kampf (z. B. ein Rechtskampf)
 lediglich um die Interessen der eigenen Person statt um die Sache
geführt wird.
Bei der Würdigung des Machtverhältnisses denken wir
zunächst an einen besonderen Typus (von dem bei seiner späteren ausführlicheren
 Erörterung des Verhältnisses nicht weiter die Rede sein
wird), nämlich an die Unterordnung unter über- und unpersönliche Gebilde,
 mit denen man sich vergemeinschaftet fühlt, in der herrschaftlichen
Organisation; insbesondere an die Unterordnung unter den Staat. Die
Unterordnung unter ein solches objektives Gebilde enthält ihre besonderen
 Werte in sich. Der Zustand der Verehrung und Hingabe kann sich
voll erst solchen unpersönlichen Gebilden gegenüber entwickeln, die den
Menschen wohl mit sich verbinden, zugleich aber in einer inneren Distanz
von sich halten. Die Fähigkeit der Hingabe an geistige Güter wird so
wahrscheinlich erst durch diese Art von Machtverhältnis entwickelt. Man
denke an die weitgreifenden Ziele, die sich das staatliche Leben stellt, und
an die Gewalt, mit der es alle in seinen Umkreis Eintretenden zur Teilnahme
 an diesen Zielen gleichsam zwingt.
Solche Wirkungen ergeben sich aber mindestens uneingeschränkt nur
unter günstigen Verhältnissen; unter ungünstigen treien entgegenresetzte
 Wirkungen ein. Das Klassenverhältnis kann bei starker
 Ausprägung auf den schwächeren Teil hemmend und lähmend wirken;
 und die früher ($ 5) erwähnte Polarisierung der Persönlichkeit kann
durch eine Vergewaltigung und Verkrüppelung des eigenen Wesens erset
 werden. Im Verhalten des stärkeren Teiles ferner ist eine wichtige
Unterscheidung zu machen bei den Rechten, die er genießt. Gewisse
Rechte ergeben sich aus dem Wesen der Herrschaft und sind für die Leistung
 unentbehrlich. Andere liegen in der Richtung des Luxus und des
Genusses und erscheinen als eine Belohnung, die der Stärkere für seine
            
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