Full text : Gesellschaftslehre

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Einleitung.

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deln — immer finden wir denselben Tatbestand jener spezifischen Verbundenheit
 wiederkehren. Zugleich behandelt das erste Kapitel die
einzelnen Formen, in denen sich das eigentümliche Sozialleben vollzieht,
 wie Unterordnung, Gefühlsansteckung, Suggestion, Verstehen usw.,
worauf wir noch zurückkommen. — Das zweite Kapitel behandelt alsdann
 die verschiedenen Abstufungen des gesellschaftlichen Zustandes.
 Es kann nämlich dieser Zustand in verschiedenem Grade ausgeprägt
sein, indem die in Rede stehende Verbundenheit verschiedener Abstufungen
 fähig ist. Den stärksten Grad erreicht sie da, wo das Ichbewußtsein
 aus seinem sonstigen Zustande der Abgegrenztheit gegen
seine Umgebung heraustritt und sein Träger sich innerlich mit anderen
Wesen zu einer Einheit verbunden fühlt: diesen Zustand bezeichnen wir
als Gemeinschaft, und die ihm entsprechende Vereinigung von Menschen
als Gruppe. Die außergemeinschaftlichen gesellschaftlichen Zustände
sind von einer solchen Fülle und Mannigfaltigkeit, daß sie sich, wenigstens
 zur Zeit, einer einheitlichen oder gar einfachen Klassifikation entziehen.
 Insbesondere werden sie nicht erschöpft durch diejenigen Verhältnisse,
 die Tönnies als „Gesellschaft“ der Gemeinschaft gegenübergestellt
 hat. Diese legteren gehören als besonderer Fall einer umfassenderen
 Menge von sozialen Beziehungen an, die man als gemeinschaftsferne
 Sozialverhältnisse der Gemeinschaft und den gemeinschaftsnahen
 Verhältnissen gegenüberstellen kann. Bei ihnen fehlt die seelische
Verbundenheit, die der Gemeinschaft und im abgeschwächten Maße den
gemeinschaftsnahen Verhältnissen eigen ist. Es besteht bei ihnen nur
eine Verbundenheit im Geistigen — eine Sinnverbundenheit, die man
auch als eine gemeinsame Anerkennung einer objektiven Ordnung bezeichnen
 kann. Während in der Gruppe sowohl die Ichverbundenheit
wie die Ordnungsverbundenheit besteht, bleibt in den gemeinschaftsfernen
 Verhältnissen nur die legstere Eigenschaft erhalten. Die historisch
wichtigsten unter den legteren sind das Anerkennungs-, das geregelte
Kampf- und das geregelte Machtverhältnis; zusammengenommen entsprechen
 sie etwa der „Gesellschaft“ im Sinne von Tönnies. — Das
dritte Kapitel behandelt alsdann die engste Form der Gesellschaft, nämlich
 die Gruppe als diejenige Form der Gesellschaft, in der das Gemeinschaftsverhältnis
 den Charakter des Ganzen bestimmt. Und zwar
behandeln wir einerseits gewisse Grundeigenschaften und wesenhafte
Eigenschaften der Gruppe (d. h. solche, die sich nicht weiter auf andere
zurückführen lassen und ohne die wir uns eine Gruppe nicht denken
können) und damit die Gruppe in ihrer idealtypischen Reinheit, anderseits
 gewisse empirische Typen dieser Form, die sich aus der historischen
Mannigfaltigkeit des Soziallebens durch Induktion ableiten lassen. —
Das vierte Kapitel endlich enthält Anwendungen der entwickelten
            
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