Full text : Gesellschaftslehre

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76 Die sozialen-Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Sie kann sich insbesondere dem Mitleid beimengen. Kant hat bekanntlich
 gesagt: auch im Ungemach unserer nächsten Freunde ist etwas, was
uns keinen Kummer bereitet. In dieser Fassung geht der Sag wohl zu
weit. Bei normaler seelischer Verfassung gilt er nur für bestimmte Situationen,
 nämlich für solche Fälle, in denen Anlaß zur Feindseligkeit
besteht. Im vollen Umfang gilt er höchstens für solche Menschen, die
mit einem verdrängten Schwächebewußtsein und Neid behaftet sind und
erst durch einen Vergleich ein Bewußtsein ihres Wertes gewinnen; und
auch bei diesen nur für solche Fälle, die Anlaß zum Vergleich und Neid
geben. — Ähnlich ist übrigens, beiläufig bemerkt, unsere Mitfreude häufig
durch einen leisen Hauch von Neid getrübt. Weiter reihen wir hier an
die Erscheinungen der Quälerei und Grausamkeit. Durch ihre sinnlose
Wildheit zeigen sie so recht klar den Instinktcharakter des Verhaltens.
Im Bereich der gesellschaftlichen Unterschiede gewahren wir ferner oft
im Verkehr von oben nach unten eine Schroffheit und Grobheit, die sich
schwer aus bloßer Geringschägigkeit oder Nachlässigkeit erklären läßt.
Ebenso läuft der Bittsteller Gefahr, daß ihm aus seiner bloßen Lage;
auch wenn sie gänzlich unverschuldet ist, ein Anlaß zur vorwurfsvollen
oder förmlich feindseligen Behandlung erwächst. Durchgängig wird gerne
so behandelt der Erfolglose, der Unglückliche, der von der Gesellschaft
oder vom Staat Gestrafte; ferner der unsicher oder schüchtern Aufıretende
 und allgemein derjenige, der in ausgesprochenem Maße den
Eindruck der Schwäche macht. Aus ihrem Wesen wird diesen Menschen
gleichsam ein Vorwurf gemacht. Strindberg schildert die Lage eines ausgesprochenen
 Trägers dieser Eigenschaft einmal mit den Worten: „Ob
es seine ausländische Geburt war, wußte man nicht; eher war es sein
Aussehen. Denn in seiner Figur und seinem Gesicht stand ein ganz bestimmtes
 Schicksal geschrieben. Er war dazu verurteilt, für eigene und
fremde Schuld zu leiden; und die Menschen fühlten es als eine zwingende
 Pflicht, dadurch, daß sie ihn quälten, zur Erfüllung seines Schick-3als
 beizutragen.“
Das Gesagte gilt vielfach auch für das Verhalten gegen
Alte und Kranke. Eine Hilfswilligkeit ist wohl von Hause gegen
sie vorhanden, ist aber, wie schon oben bemerkt, viel eingeschränkter
wirksam als gegenüber der Jugend. Die verbreitete Sitte der Alten- und
Krankentötung bei den Naturvölkern ist schwerlich aus der Nötigung der
wirtschaftlichen Verhältnisse allein ohne eine Instinktwurzel zu erklären.
Freilich bedarf es hier noch der Einzeluntersuchungen, um die Tatsachen
und ihre Verbreitung genau festzustellen. Allgemein verbreitet, wie
manche Erörterungen es annehmen, ist die Alten- und Krankentötung jedenfalls
 bei primitiven Stämmen nicht. Ebenso wissen wir wenig darüber,
 in welchem Umfang die entsprechenden Erscheinungen in der Tier-
            
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