Object: National banking under the Federal Reserve System

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Formosachinesische Apotheke zu Taihoku 
bezüglich ihrer Beschaffenheit den hier gegebenen Bestimmungen und 
die in einem ausländischen Arzneibuch aufgeführten den betreffenden 
Bestimmungen entsprechen müßten und daß nur der Vertrieb 
diesen Bestimmungen genügender Arzneimittel erlaubt sei und zwar 
nur den konzessionierten Gewerbetreibenden, nämlich Apothekern, 
Drogenhändlern und Arzneimittelbereitern. Man hatte aber noch 
keine ordentliche Einrichtung für Arzneimittelprüfung und -Versiege 
lung getroffen. Da verlautbarte, daß mitunter schlechte Arzneimittel 
eingeführt würden. Daraufhin wurden Chemiker der Opiumpasten 
fabrik entsandt, um die in der Apotheke des Hospitals zu Taihoku 
vorrätigen Arzneimittel zu revidieren. Hierbei fanden sich auch wirk 
lich einige minderwertige Waren. Auf diese Tatsache wurden die 
Krankenhausdirektoren durch ein Rundschreiben aufmerksam ge 
macht. Auch wurden in Taihoku manche der in den privaten Apo 
theken und Drogenhandlungen auf Vorrat befindlichen Medika 
mente einer außerordentlichen Durchsicht unterworfen, und es zeigte 
sich auch hier, daß nicht alle einwandfrei waren. Infolgedessen ergab 
sich die Notwendigkeit, die Bestimmungen über den Arzneimittel
	        
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