Contents: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1851. II. Band. S. 1107. 
2 kr. per Pfund zu beziehen. In allen diesen Fällen batte jedoch der Käufer 
die Fracht bis zu seinem Wohnort zu tragen, die sehr erheblich sein konnte und 
welche den Zentner Steinsalz allein um 1 fl. zu erhöhen vermochte. Ferner 
hatte der Käufer die Kosten für das Faß zur Verpackung zu übernehmen. Da 
das Steinsalz nur ungemahlen abgegeben wurde, so hatte der Käufer, konnte er 
das Salz nur im gemahlenen Zustande verwenden, auch noch mit Arbeitslöhnen 
zu rechnen. Da man das Salz damals noch allgemein in Mörsern zerstieß, so 
wurde es, sofern es sich um eiserne Mörser handelte, meist unrein; während die 
Zerstoßung des Salzes in messingenen Mörsern leicht zu gesundheitsschädlichen 
Oxydierungen führte. Die Regierung wurde in diesem Fall gebeten, das Stein 
salz nicht nur in Stücken abzugeben, sondern auch im gemahlenen Zustande. 
Die Regierung erklärte, diesem Antrage unter folgenden Voraussetzungen 
und Bedingungen näher treten zu wollen. Es sollten jedes Jahr an die ge 
samten Oberämter maximal 64 000 Ztr. Steinsalz und Viehsalz frachtfrei zum 
Preise von 2 kr. per Pfund zur Ablieferung kommen. Die jedem Oberamt zu 
zuteilende Salzmenge sollte nach dem Verhältnis seiner Einwohner- und Vieh 
zahl erfolgen. Diese für die Ablieferung ermittelte Salzmenge sollte jeweils am 
Anfang des Jahres bekannt gegeben werden. Indessen stand es dem Oberamt 
frei, innerhalb vier Wochen zu erklären, ob es zur Uebernahme der gesamten 
Salzmenge bereit sei, oder ob es nur einen teilweisen Bezug wünsche. Hierbei 
sollte es zulässig sein, daß ein mit der normalen Salzmenge gedecktes Oberamt 
den durch Ablehnung frei gewordenen Salzbetrag eines anderen Oberamtes mit 
übernehme. Das Oberamt war verpflichtet, die Bezahlung der erhaltenen 
Salzmenge unniittelbar durch den Amtspfleger au die Hauptsalinenkasse zu be 
wirken. Dem Oberamt sollte es freigestellt bleiben, für den Salzvertrieb im 
gesamten Amtsbezirk einen Großhändler zu bestellen, der den Verkehr zwischen 
den Salzverschleißern zu vermitteln hatte, oder es stand in dem Belieben des 
Oberamts, das Salz an die einzelnen Gemeinden zu verteilen, die ihrerseits 
wieder den Weitervertrieb den offiziellen Salzverschleißern zu überlassen hatten. 
Außer den von der Obrigkeit ernannten und vereidigten Salzverschleißern war 
niemand mit dem Handel dieses Salzes zu betrauen. Die Regierung erklärte 
sich weiter bereit, das Steinsalz bis zur Hälfte des maximalen Quantums ge 
mahlen abzugeben. Die Verpackung des gemahlenen Steinsalzes sollte in plom 
bierten Säcken von 1 Ztr. Inhalt erfolgen. 
In den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden die von den 
König!. Salinen benötigten Salzsäcke zum größten Teil von den Zucht- und Arbeits 
häusern geliefert, teilweise allerdings auch von privater, hausindustrieller Seite her 
gestellt. Besonders in der Gemeinde Rothenacker beschäftigte man sich mit der 
Fabrikation solcher Salzsäcke. Dagegen wurden die erforderlichen Salzfässer von 
den Bewohnern des Schwarzwaldes geliefert. Der Henbergort Deilingen, 
dessen Bevölkerung sich in sehr ungünstigen Erwerbsverhältnissen befand, bat im 
Jahre 1851 die Regierung, daß dem Ort die Sacklieferungen für die Salinen 
Schwenningen und Rottenmünster übertragen werden möchten Z. Die Regierung 
war jedoch um diese Zeit wegen anderseitiger verpflichtender Abmachungen hierzu 
nicht in der Lage. Der größte Teil der Salzsäcke hatte einen Fassungsgehalt 
von zwei Zentnern. Die Konsumenten bevorzugten jedoch solche zu einem Zent-
	        
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