Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

7.  Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891  durch  die  Regierung.  395

die  Worte  zusammengefaßt:  „Entweder  wir  exportieren  Waren,  oder  wir  exportieren
Menschen."  Es  ist  erstaunlich,  wie  sehr  sich  die  Erwartung  Caprivis  bestätigt  hat,
daß  eine  zunehmende  Bevölkerung  unter  der  Herrschaft  der  neuen  Handelspolitik  in
Deutschland  Nahrung  finden  werde,  —  ist  doch  die  Auswanderung  nie  so  gering
gewesen  bei  gleichzeitig  beträchtlichen  Überschüssen  der  Geburten  über  die  Sterbefälle
wie  1892—1900.
Neu  an  diesen  wirtschaftlichen  Ausführungen  der  Regierung  war  eigentlich  nur,
daß  solche  Gedanken  von  der  Regierung  und  nicht,  wie  bisher,  von  den  Parteien  auf
dem  linken  Flügel  des  Reichstages  ausgesprochen  wurden.  Gerade  dies  aber  war
allerdings  ein  veränderter  Kurs  gegenüber  der  Wirtschaftspolitik  von  1879—90.
Mit  äußerster  Sorgfalt  vermied  es  jedoch  damals  die  Regierung,  irgend  ein
bitteres  Wort  gegen  den  früheren  Reichskanzler  Fürst  Bismarck,  der  auch  nach  seinem
Rücktritt  an  den  bisherigen  handelspolitischen  Prinzipien  festhielt,  auszusprechen.  Eine
wesentliche  sachliche  Abweichung  gegenüber  der  bisherigen  offiziellen  Auffassung  gab  sich
allerdings  auch  darin  kund,  daß  nunmehr  Erwägungen  der  auswärtigen  Politik
für  die  Handelspolitik  Deutschlands  als  bedeutsam  anerkannt  wurden.  Auch  unter
Bismarck  war  die  auswärtige  Politik  beim  Handelsvertrag  von  1862  von  allergrößtem
Einfluß  auf  die  Handelspolitik  gewesen.  Seit  1879  jedoch  war  offiziell  die  Ansicht
vertreten  worden,  daß  man  politisch  gut  Freund  mit  Staaten  sein  könne,  denen  gegenüber ­
  man  sich  handelspolitisch  möglichst  abschließt.  Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  die
sehr  schwierige  Aufgabe,  handelspolitische  Entfremdung  nicht  zu  politischer  Feindschaft
auswachsen  zu  lassen,  von  dem  Meister  der  auswärtigen  Politik,  Fürst  Otto  v.  Bismarck,
1879—90  gelöst  worden  war.
Daß  diese  etwas  paradoxe  Theorie  jedoch  nicht  ein  jederzeit  gültiges  und  für
jedermann  brauchbares  Prinzip  der  Staatskunst  sein  konnte,  war  sonnenklar.  Der
Appell  an  den  schlichten  gesunden  Menschenverstand  in  Caprivis  Ausführungen,  daß
um  des  Dreibunds  willen  engerer  handelspolitischer  Anschluß  an  Osterreich-Llngarn  und
Italien  nötig  sei,  wirkte  so  sehr  überzeugend,  daß  zahlreichen  Abgeordneten  von  streng
schutzzöllnerischer  Gesinnung  dadurch  das  Eintreten  für  die  Verträge  erleichtert  wurde.
Es  mußte  den  größten  Eindruck  machen,  daß  ein  früherer  preußischer  General  als
Reichskanzler  davor  warnte,  daß  sich  die  europäischen  Staaten  „gegenseitig  das  Blut
aussaugten",  und  daß  er  Deutschlands  Interesse  betonte,  die  politischen  Verbündeten
wirtschaftlich  zu  stärken.
Es  war  dies  auch  ein  Verlassen  der  1879  vom  Fürsten  Bismarck  vertretenen
Maxime,  daß  es  bei  Pandclsverträgen  darauf  ankomme:  „Qui  trompe—t—on?“.
Die  Welt  stand  damals  unter  dem  Eindrücke  des  in  Kronstadt  proklamierten  französischrussischen
  Einvernehmens,  welches  die  Dreibundstaaten  zu  engerem  Anschluß  aneinander ­
  geradezu  zu  zwingen  schien.  War  doch  femer  Italiens  Ausfuhr  nach  Frankreich
durch  den  französisch-italienischen  Zollkrieg  schwer  geschädigt  und  war  doch  schon  unter
Bismarck  in  einer  Pinsicht  dem  Gedanken  entsprochen  worden,  daß  man  den  Bundesgenossen ­
  im  Süden  für  die  wirtschaftlichen  Folgen  der  Abkehr  von  Frankreich  und  des
Anschlusses  an  Deutschland  schadlos  halten  müsse.  Im  Einvernehmen  mit  offiziellen
deutschen  Kreisen  war  Ende  der  achtziger  Jahre  das  Eintreten  der  deutschen  Finanzmächte ­
  für  den  italienischen  Staatskredit  erfolgt,  als  der  französische  Markt  einen
Feldzug  gegen  italienische  Werte  eröffnet  hatte.
Wenn  Caprivi  vollkommen  loyal  zugab,  daß  politische  Gründe  gleicher  Art  nicht
etwa  zugunsten  der  Pandelsverträge  Deutschlands  mit  den  neutralen  Staaten  Schweiz
und  Belgien  geltend  gemacht  werden  konnten,  so  war  anderseits  —  ohne  daß  es  ausgesprochen ­
  wurde  —  leicht  zu  erraten,  daß  wirtschaftliche  Freundschaft  mit  diesen
neutralen,  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  gelegenen  Gebieten  jedenfalls  den
Friedensinteressen  Deutschlands  förderlich  sein  mußte.
            
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