die Haushaltungslisten auch ein wichtiges psycho-
logisches Moment nicht außer acht gelassen werden,
das auch an anderer Stelle sich störend für die Auswertung
der Berufszählung bemerkbar macht. Ebenso wie Arbeiter
sich häufig aus einem verkannten sozialen Geltungstrieb als
Angestellte bezeichnet haben, so haben sich Angestellte in
den Haushaltungslisten als Beamte oder Selbständige ein-
getragen.
In allen Fällen, in denen die Berufsbezeichnung klar die
Funktion ‚des Betreffenden erkennen ließ, wie z. B. beim
Chauffeur, war die Entscheidung einfach. Auch die Chauffeure,
die sich auf Grund ihres Arbeitsvertrages als Angestellte be-
zeichnen zu können glaubten, sind als Arbeiter gezählt
worden. Schwieriger und letzten Endes unmöglich waren die
Fälle zu entscheiden, in denen der Beruf in verschiedenen
sozialen Positionen ausgeübt wird. Die meisten Kellner
rechnen z. B. nach der Angestelltenversicherung und nach der
Gewerkschaftspraxis zu den Arbeitern, nur eine kleine Gruppe
von Oberkellnern zählt zu den Angestellten. In der Berufs-
zählung haben sich nun 26000 Kellner als Angestellte be-
zeichnet, obwohl nach sachverständiger Schätzung kaum
mehr als ein Drittel tatsächlich als Angestellte anzusehen
sind. Diese Schwierigkeiten müssen in Kauf genommen
werden und bilden eine unausrottbare Fehlerquelle, die
aber nicht zu sehr ins Gewicht fällt, weil sich die Fehler
gegenseitig ausgleichen. Es ist kaum anzunehmen, daß sich
mehr Angestellte unkontrollierbar als Beamte und Selb-
ständige bezeichnet haben, als Arbeiter unentdeckt als An-
gestellte sich in die Berufszählung eingeschlichen haben.
Größere Schwierigkeiten ergeben sichbei der Trennung
der Angestellten und Beamten, die in der Berufs-
zählung in einer Zahl zusammengefaßt wurden. Die amtliche
Auffassung hielt eine Aussonderung der Angestellten deshalb
für unmöglich, weil der Begriff „Beamter“ zu wenig fest um-
rissen erschien, und die Bezeichnung „Beamter“ häufig von
Angestellten als Berufsbezeichnung verwandt wird. Zu solchen
Verwechslungen gab nicht nur der Sprachgebrauch des täg-
lichen Lebens, der vom Gewerkschaftsbeamten, Bank-
beamten, Sozialbeamten redet, wo es sich zweifellos um An-
gestellte handelt, sondern die Gesetzessprache Anlaß, die
z. B. in der Gewerbeordnung die Techniker als Betriebsbeamte
bezeichnet, Hinzu kommt, daß die Entwicklungstendenzen
der modernen Staatsverwaltung und die Auffassung von Be-
amten dazu in der Gegenwart beigetragen haben, die Grenze
zwischen Beamten undAngestellten zu verwischen. DerBeamte
| mr