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In Industrie und Handwerk sind insgesamt 220000 mithelfende
Familienangehörige gezählt. Es handelt sich hierbei
offenbar um zwei verschiedene Gruppen. Auf der einen Seite
stehen etwa 110000 Frauen, die in den Bäckereien und
Schlächtereien mithelfen und deren Tätigkeit vermutlich im
Verkauf besteht, so daß man sie ihrer Funktion nach als Angestellte
ansehen kann. Auf der anderen Seite stehen die mithelfenden
Familienangehörigen im Bekleidungs-, Textil. und
Holzgewerbe, deren Tätigkeit zweifellos mehr der eines
Arbeiters entspricht. Von den 257 000 mithelfenden Familienangehörigen
im Handelsgewerbe waren nicht weniger als
202 000 Frauen, die im Waren- und Produktionshandel beschäftigt
sind. Auch hier ist zu vermuten, daß die Tätigkeit
dieser mithelfenden Familienangehörigen in den Rahmen des
Verkaufspersonals fiel, so daß man auch diese mithelfenden
Pamilienangehörigen ihrer Funktion nach als Angestellte bezeichnen
muß, Dagegen werden die 137000 weiblichen mithelfenden
Familienangehörigen im Gastwirtsgewerbe ihrer
Tätigkeit nach nicht als Angestellte, sondern als Arbeiter angesehen
werden müssen. Alles in allem wird man die Zahl
jener mithelfenden Familienangehörigen, die ihrer Tätigkeit
nach als Angestellte angesehen werden müssen, auf 300 000
bis 350 000 schätzen müssen, ihren sozialen Positionen nach
stehen sie den selbständigen Handwerkern und Händlern: so
nahe, daß wir sie in der Gruppe der Angestellten bei den
übrigen statistischen Darlegungen nicht mitgezählt haben.
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