Die Anwendung des Heilmittels.
Buch VIII
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Grundrente beseitigen. Me letztere die Produktion hemmt, kann man
nicht nur an dem der Benutzung vorenthaltenen wertvollen Boden,
sondern auch an den Handelskrisen sehen, welche, in der spekulativen
Steigerung der Grundwerte wurzelnd, sich über die ganze zivilisierte
Welt fortpflanzen, allenthalben die Lrwerbstätigkeit lähmen und mehr
.Zerstörung, wahrscheinlich auch mehr Leiden verursachen, als ein all
gemeiner Krieg. Die Besteuerung, welche die Grundrente für öffentliche
Zwecke einzöge, würde alles dies verhindern; wäre der Boden annähernd
bis zu seinem Rentenwerte besteuert, so könnte niemand sich darauf
einlassen, Land an sich zu halten, das er nicht benutzt, und folglich würde
nicht benutztes Land denen offenstehen, die es benutzen wollen. Die
Besiedlung würde dichter und folglich die Arbeit und das Kapital
befähigt fein, durch gleiche Anstrengung viel mehr zu erzeugen. Dem
„pund im Trog"*), der besonders in Amerika mit der Produktionskraft
so verschwenderisch umgeht, würde das Handwerk gelegt werden.
Noch wichtiger ist, daß die Einziehung der Grundrente zu öffent
lichem Nutzen gewidmeter Besteuerung durch ihre Wirkung auf die Ver
keilung, die Güterproduktion anspornen würde. Die Erörterung dieses
Punktes kann jedoch vorbehalten bleiben. Indessen ist es hinreichend
klar, daß mit Bezug auf die Produktion die Steuer auf den Bodenwert
die beste Steuer ist, die erhoben werden kann. Besteuert man Fabrikate,
so ist die Wirkung, die Fabrikation zu hemmen; besteuert man Verbesse
rungen, so ist die Wirkung, Verbesserungen zu vermindern; besteuert
man den Handel, so ist die Wirkung, den Austausch zu verhindern; be
steuert man das Kapital, so ist die Wirkung, dasselbe zu vertreiben.
Aber der ganze Bodenwert kann durch die Steuern genommen werden,
und die einzige Wirkung wird sein, die Erwerbstätigkeit anzuspornen,
dem Kapital neue Gelegenheiten zu eröffnen und die Güterproduktion
zu vermehren.
II. Die Leichtigkeit und Wohlfeilheit der Einziehung.
vielleicht mit Ausnahme gewisser Gewerbe- und Stempelabgaben,
die so eingerichtet werden können, daß sie sich fast von selbst einziehen,
die aber keinen nennenswerten Betrag abwerfen, läßt sich eine Steuer
auf den Bodenwert von allen Steuern am leichtesten und wohlfeilsten
einziehen. Denn der Boden läßt sich nicht verbergen oder wegschaffen,
sein wert ist leicht festzustellen, und wenn die Veranlagung einmal
gemacht ist, so bedarf es nur eines Einnehmers zur Einziehung.
Und da in allen Steuersystemen ein Teil der öffentlichen Einkünfte
durch Steuern auf den Boden erhoben wird, die bezügliche Ulaschinerie
also schon besteht und gerade so gut gebraucht werden kann, um alles
statt nur eines Teils einzuziehen, so könnten die Erhebungskoften, welche
*) vgl. Note auf S. 285.