fullscreen: Fortschritt und Armut

Die Anwendung des Heilmittels. 
Buch VIII 
30 1 
Grundrente beseitigen. Me letztere die Produktion hemmt, kann man 
nicht nur an dem der Benutzung vorenthaltenen wertvollen Boden, 
sondern auch an den Handelskrisen sehen, welche, in der spekulativen 
Steigerung der Grundwerte wurzelnd, sich über die ganze zivilisierte 
Welt fortpflanzen, allenthalben die Lrwerbstätigkeit lähmen und mehr 
.Zerstörung, wahrscheinlich auch mehr Leiden verursachen, als ein all 
gemeiner Krieg. Die Besteuerung, welche die Grundrente für öffentliche 
Zwecke einzöge, würde alles dies verhindern; wäre der Boden annähernd 
bis zu seinem Rentenwerte besteuert, so könnte niemand sich darauf 
einlassen, Land an sich zu halten, das er nicht benutzt, und folglich würde 
nicht benutztes Land denen offenstehen, die es benutzen wollen. Die 
Besiedlung würde dichter und folglich die Arbeit und das Kapital 
befähigt fein, durch gleiche Anstrengung viel mehr zu erzeugen. Dem 
„pund im Trog"*), der besonders in Amerika mit der Produktionskraft 
so verschwenderisch umgeht, würde das Handwerk gelegt werden. 
Noch wichtiger ist, daß die Einziehung der Grundrente zu öffent 
lichem Nutzen gewidmeter Besteuerung durch ihre Wirkung auf die Ver 
keilung, die Güterproduktion anspornen würde. Die Erörterung dieses 
Punktes kann jedoch vorbehalten bleiben. Indessen ist es hinreichend 
klar, daß mit Bezug auf die Produktion die Steuer auf den Bodenwert 
die beste Steuer ist, die erhoben werden kann. Besteuert man Fabrikate, 
so ist die Wirkung, die Fabrikation zu hemmen; besteuert man Verbesse 
rungen, so ist die Wirkung, Verbesserungen zu vermindern; besteuert 
man den Handel, so ist die Wirkung, den Austausch zu verhindern; be 
steuert man das Kapital, so ist die Wirkung, dasselbe zu vertreiben. 
Aber der ganze Bodenwert kann durch die Steuern genommen werden, 
und die einzige Wirkung wird sein, die Erwerbstätigkeit anzuspornen, 
dem Kapital neue Gelegenheiten zu eröffnen und die Güterproduktion 
zu vermehren. 
II. Die Leichtigkeit und Wohlfeilheit der Einziehung. 
vielleicht mit Ausnahme gewisser Gewerbe- und Stempelabgaben, 
die so eingerichtet werden können, daß sie sich fast von selbst einziehen, 
die aber keinen nennenswerten Betrag abwerfen, läßt sich eine Steuer 
auf den Bodenwert von allen Steuern am leichtesten und wohlfeilsten 
einziehen. Denn der Boden läßt sich nicht verbergen oder wegschaffen, 
sein wert ist leicht festzustellen, und wenn die Veranlagung einmal 
gemacht ist, so bedarf es nur eines Einnehmers zur Einziehung. 
Und da in allen Steuersystemen ein Teil der öffentlichen Einkünfte 
durch Steuern auf den Boden erhoben wird, die bezügliche Ulaschinerie 
also schon besteht und gerade so gut gebraucht werden kann, um alles 
statt nur eines Teils einzuziehen, so könnten die Erhebungskoften, welche 
*) vgl. Note auf S. 285.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.