Vorwort
Das Buch soll eine übersichtliche und zuverlässige
Sammlung der vielfältigen und weit verstreuten anleiherechtlichen
Bestimmungen bieten. Eine solche
Zusammenstellung fehlte bisher. Sie ist in dem vorliegenden
Werk uuf die Reichsanleihen beschränkt
worden. Auch sind nicht aufgenommen die allgemein
zugänglichen einschlagenden Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuchs über die Schuldverschreibungen
auf den Inhaber (88 793 {ff.), des Einführungsgesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 176), der Zivilprozeßordnung
über das Aufgebotsverfahren (88 946 ff.),
des Handelsgesetzbuchs (88 363 ff.), der Wechselordnung,
des Strafgesetzbuchs (8$ 149, 151, 360), des Einkommensteuergesetzes
($8 83 ff.), des Körperschaftssteuergesetzes
(88 9, 15, 24, 25, 27) sowie die Ausführungsbestimmungen
über den Steuerabzug vom
Kapitalertrag.
Die systematische Einleitung erörtert die Hauptgesichtspunkte
des Anleiherechts und gibt dabei eine
Darstellung der Reichsschuldenverwaltung und ihrer
Aufgaben,
Der zusammengetragene reichhaltige Stoff möge
zeigen, daß das bisher recht wenig bearbeitete Anleiherecht
ein weites, interessantes, noch kaum entdecktes
Gebiet ist, das den Spatenstich rechtswissenschaftlicher
Forschung sehr wohl lohnt.
Herrn Verwaltungsdirektor Bothe ‘spreche ich
für die mir geleistete Hilfe auch an dieser Stelle
meinen verbindlichen Dank aus.
Dr. Schultzenstein.