anweisung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die
Reichsschuldenverwaltung ihren Sitz hat, ausschließlich
zuständig?),
Der Reichsminister der Finanzen kann bei der Aus;
gabe von Schuldverschreibungen oder Schatzanweisun:
ven ein anderes Gericht als zuständig bezeichnen.
8 17.
Abhanden gekommene oder vernichtete Zinsscheine.
Für abhanden gekommene oder vernichtete Zinsscheine
ist der im 8804 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
bezeichnete Anspruch ausgeschlossen, auch wenn
die Ausschließung in dem Zinsschein nicht bestimmf
ist.
8 18.
Umschreibungs- und Ausfertigungskosten.
Die Kosten der Umschreibung einer Schuldverschreibung
oder Schatzanweisung ınd der Erteilung einer
peuen Schuldurkunde hat der Antragsteller zu tragen
und vorzuschießen.
8 19.
Befugnisse der Reichsschuldenverwaltung.
Die Reichsschuldenverwaltung kann Bestimmungen
treffen: -
1. über die Form der Anträge auf Umschreibung
von Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen
und auf Erteilung neuer Schuldurkunden
sowie der Vollmacht zur Stellung solcher Anträge,
über die Form des Nachweises, daß der Antragsteller
oder der Empfänger der Leistung zur Ver;
fügung über die Schuldurkunde berechtigt ist.
über die Form der Umschreibung,
über die Sätze, nach denen die im $ 18 bezeichneten
Kosten zu bemessen sind.
2
8 20.
Befreiung von Wechselsteuer und Stempelabgaben.
Die vom Reiche ausgestellten Wechsel und Orderpapiere
sind von der Wechselsteuer hefreit.
1) Zurzeit das Amtsgericht Berlin-Mitte,