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wand tur die au^ekauftc Meii<>*e oder um den Erlös
der verkauften Meu^e des Artikels A aii^-euomineii
haben. Würden nun die Zahlungen je nach Einständen
schon am Beginne oder im Laufe des Jahres
erfolgen, so müssten jedesmal auch die Zinsen von
dem Zeit|)unkte der Zahlung* bis zum Jahresschluss
in Heehnung^ gestellt werden. Der Einfachheit wegen
enijitiehlt es sich daher, anzunehmen, dass, wann immer
auch die Lieferung der für das betrachtete Jahr
gekauften oder verkauften Mengen erfolge, der Preis
Htets als am Jahresschluss zahlbar verstanden sei, und
ist es zweckmässig, diese Annahme durchwegs festzuhalten.
Der erwähnte Zukunftsbetrag ist also
trühestens — wenn nämlich die Realisirung des
ganzen Vorrathes schon im nächsten Jahre zu gewärtigen
ist — am Schlüsse des nächsten Jahres
tällig, so dass derselbe, selbst abgesehen von jedem
Risiko, jedesfalls nur um die mindestens einjährigen
Zinsen reduzirt, in der Vermögensinventur erscheinen
kann. Schon dieser Zinsenverlust wird mit wachsender
(irösse des Spekulationsvorrathes s, zumeist wenig-Htens
von einer gewissen (Lenze ab, mehr als )u*o-])ortional
steigen, die Veranschlagung für die Verluögensinventur
also schon aus diesem (iruude mit
Wachsender (irösse des Vorrathes weniger als proportional
zunehmen. Noch mehr gilt dies aber im
Hinblick auf das mit jeder Aufbewahrung verbundene
Hisiko, dass der betretfende Vorrath mittlerweile verloren,
zerstört, beschädigt oder in seiner (Qualität beeinträchtigt
werden könnte. Dazu kommt noch das
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