g
5 3C
2 >
€
S
3
®
?
:
3 0
"N
_—&
aD
©
RO
[us
N
A
DO
{CN
>
*n
4
N
>
5
Byegel
>
©
{
©
GC
©
N
3.
en
>
7
A
DL: zu
land dafür dem Inlande den Veredlungsverdienst zu ent-
ten hat. Die Veredlung inländischer Waren im Auslande
egen, durch welche das Inland dem Auslande den Ver-
ıngslohn schuldig wird, heißt passiver Veredlungs-
cehr.,
Statt daß die veredelte Ware in ihre Heimat zurück-
rt, kann sie auch vom Veredlungsplatz aus unmittelbar
h dritten Ländern weiter gehen. Das wird kurz und gut
Transitveredlung bezeichnet.
Vom aktiven wie vom passiven Veredlungsverkehr macht
zroßem Maßstab unsre Stickerei Gebrauch; sodann auch
Baumwolldruckerei, -Färberei und -Appretur und die Ma-
inenindustrie,
Die Zollfreiheiten des Freipaßverkehrs gewinnen natür-
um so größere Bedeutung, je höher die Zölle ange-
zt sind,
Seit dem Ende des Krieges hat zunächst die Nachkriegs-
junktur im Bunde mit der Valutanot unserer Nachbarn
für die Schweiz passive Veredlung schweizerischer Waren
tief valutierenden Ausland begünstigt, dagegen die Er-
ung von Aufträgen des Auslandes an die Schweiz, weil
Schweizer Franken zahlbar, verhindert. Der neue Han-
svertrag mit Deutschland, in Kraft seit Anfang 1927, hat
Stickereiveredlung daselbst gänzlich beseitigt. Nur mit
Österreichischen Vorarlberg besteht sie noch fort.
Eine andere Art der Zollbefreiung bildet die Gewäh-
g von Rückzöllen (englisch: drawbacks). Sie sollen
Ausfuhr solcher Waren begünstigen, zu deren Herstel-
£& nachweisbar hoch verzollbare Einfuhrgüter, wie z, B.
tker oder Sprit, erforderlich sind.
Der letzte Schritt auf dieser Bahn geschieht durch die
währung von Ausfuhrprämien, die sich zuweilen
°h hinter Rückzöllen oder Steuerrückvergütungen verber-
Eine solche versteckte Ausfuhrprämie hat vor dem
x