Full text: Wirtschaftskunde der Schweiz

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land dafür dem Inlande den Veredlungsverdienst zu ent- 
ten hat. Die Veredlung inländischer Waren im Auslande 
egen, durch welche das Inland dem Auslande den Ver- 
ıngslohn schuldig wird, heißt passiver Veredlungs- 
cehr., 
Statt daß die veredelte Ware in ihre Heimat zurück- 
rt, kann sie auch vom Veredlungsplatz aus unmittelbar 
h dritten Ländern weiter gehen. Das wird kurz und gut 
Transitveredlung bezeichnet. 
Vom aktiven wie vom passiven Veredlungsverkehr macht 
zroßem Maßstab unsre Stickerei Gebrauch; sodann auch 
Baumwolldruckerei, -Färberei und -Appretur und die Ma- 
inenindustrie, 
Die Zollfreiheiten des Freipaßverkehrs gewinnen natür- 
um so größere Bedeutung, je höher die Zölle ange- 
zt sind, 
Seit dem Ende des Krieges hat zunächst die Nachkriegs- 
junktur im Bunde mit der Valutanot unserer Nachbarn 
für die Schweiz passive Veredlung schweizerischer Waren 
tief valutierenden Ausland begünstigt, dagegen die Er- 
ung von Aufträgen des Auslandes an die Schweiz, weil 
Schweizer Franken zahlbar, verhindert. Der neue Han- 
svertrag mit Deutschland, in Kraft seit Anfang 1927, hat 
Stickereiveredlung daselbst gänzlich beseitigt. Nur mit 
Österreichischen Vorarlberg besteht sie noch fort. 
Eine andere Art der Zollbefreiung bildet die Gewäh- 
g von Rückzöllen (englisch: drawbacks). Sie sollen 
Ausfuhr solcher Waren begünstigen, zu deren Herstel- 
£& nachweisbar hoch verzollbare Einfuhrgüter, wie z, B. 
tker oder Sprit, erforderlich sind. 
Der letzte Schritt auf dieser Bahn geschieht durch die 
währung von Ausfuhrprämien, die sich zuweilen 
°h hinter Rückzöllen oder Steuerrückvergütungen verber- 
Eine solche versteckte Ausfuhrprämie hat vor dem 
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