fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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für ein Kilogramm 
für ein Liter 
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September 1913 
311,3 
60,4 
20,7 
47,5 
81,8 
101,9 
20,5 
21,1 
8,6 
September 1914 
314,9 
53,0 
22,7 
54,0 
89,7 
115,2 
21,8 
21,1 
9,9 
September 1916 
347,8 
61,3 
23,0 
123,0 
142,9 
154,6 
32,7 
25,7 
15,9 
Die Entwicklung der Löhne hat nnt der gewaltigen Steige 
rung der Preise für Lebensmittel nicht gleichen Schritt gehalten. 
Es betrugen die Durchschnittslöhne pro Schicht für alle Arbeiter 
nach der amtlichen Lohnstatistik: 
im Nuhrgebiet 
im staatl. Bergbau 
an der Saar 
3. Vierteljahr 
1913 
5,42 Mk. 
4,44 Mk. 
4. 
1913 
5,38 „ 
4,46 „ 
1. 
1914 
5,25 „ 
4,43 „ 
2. 
1914 
5,22 „ 
4,42 „ 
3. 
1914 
5,07 „ 
4,26 „ 
4. 
1914 
5,03 „ 
4,26 „ 
1. 
1915 
5,18 „ 
4,22 „ 
2. 
1915 
5,39 „ 
4,31 „ 
Die Durchschnitkslöhne haben also noch nicht einmal die 
Höhe erreicht, die sie im 3. Vierteljahr 1913 hatten. Ein Aus 
gleich für die gewaltige Steigerung der Lebensmittelpreise ist 
nicht erfolgt. Bei den jetzigen Löhnen und Lebensmittelpreisen 
ist es dem Bergarbeiter nicht möglich, sich und seine Familie so 
zu ernähren, daß die Gesundheit und Arbeitskraft erhalten 
bleiben. ^Unterernährung hat die Abnahme der Arbeitskraft 
und die Schwächung der Nachkommenschaft im Gefolge. Eine 
Lohnerhöhung von 10—20 Prozent würde in Anbetracht der un 
geheuren und fortdauernden Lebensmittelpreissteigerung wenig 
stens in etwa die Ernährungsmöglichkeiten in den Bergarbeiter- 
familien sichern. 
In mehreren Konferenzen, die die Vertreter der unterzeich 
neten Organisationsvorstände mit Sr. Exzellenz dem Herrn 
Handelsminister hatten, wurde zum Ausdruck gebracht, daß die 
in dieser teuren Zeit durchaus ungenügenden Löhne aufgebessert 
werden sollten. Die Aufbesserung wurde auch zugesagt. Wir 
ersuchen dringend, doch endlich eine angemessene Lohnerhöhung 
und zwar in der von uns gewünschten Höhe eintreten zu lassen. 
Daß es möglich ist, die Löhne so zu stellen, wie in unserem 
Antrag verlangt wird, wird von der Verwaltung der Staats-
	        
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