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Wem an einer besonderen theoretischen Begründung der
organischen Wirtschaftslehre gelegen ist, dem darf ich unter
Hinweis auf meinen Aufsatz „Die wissenschaftliche Frage“
in Heft 1/27 der Zeitschrift „Nationalwirtschaft, Blätter für
organischen Wirtschaftsaufbau“ kurz folgendes anfügen:
a) Wir stehen vor der Tatsache eines alles durchdringenden,
teleologisch wirkenden Willens, der nicht als sinnlose Kraft
waltet, sondern nach harmonischer Gestaltung strebt. In
uns selbst tritt er als sittlicher Wille in Erscheinung, dem
allein absoluter Wert zukommt. So kommt die Triebkraft
des Weltgeschehens in uns selbst zur Wirkung, und zwar in
unserem Willen, dessen begriffliche Erscheinungen als sittliche
Ideen, als Ideale der Harmonie und Vollendung nicht nur
relative und subjektive, sondern absolute, objektive, allgemein—
gültige Werte sind.
b) Ein organischer Wirtschaftsbau kann zum Inhalt haben
nur die innere Einheit, den Geist, der sich in der Wirtschafts—
welt verwirklicht. Diese Einheit vermögen wir nur zu er⸗
kennen und zu verwirklichen, weil wir selbst eine Einheit
sind. Organismus ist das Urphänomen der durch das Band
eines „Willens zum Leben“ zu einer Willenseinheit ver—
bundenen Teile eines Zweckganzen. Von außen erscheint
diese Willenseinheit als Krafteinheit und Lebenseinheit. In
den Teilen des Organismus besteht ein organisches Gesetz
nicht der Kausalität, sondern der Regulierung. Sie sind,
wie schon Menenius Agrippa sagte, nicht wegen einander
da, sondern für einander. Zur Selbsterscheinung aber kommt
die organische Willenseinheit („Systempolarität“) als Trieb
zur Selbsterhaltung und Erhaltung der Gattung und Art.
Die Wirtschaft ist dazu dienendes Mittel, nichts mehr und
nichts weniger.
o) Eine Wirtschaftspraxis, die sich nicht leiten und durch⸗
dringen läßt vom sittlichen Gestaltungstrieb der Ganzheit
(a und b) und die die Abgestimmtheit und Zweckbestimmtheit
ihrer Teile auf die Ganzheit verliert, muß schließlich in der