Arbeitslosen beschäftigen. An dieser Stelle verdient das Bei-
spiel der Stadt Crefeld hervorgehoben zu werden, woselbst eine
ständige Commission zur Begutachtung von Fragen der
communalen Sozialpolitik eingesetzt wurde *).
Die hier angedeuteten Massregeln würden zwar nicht das
Recht auf Arbeit verwirklichen, wol aber grosse Massen der
industriellen Reserve-Armee in die Reihen der Mitstreiter, d. h.
der kaufkräftigen, am (GGüterleben der Nation aktiv beteiligten
Consumenten versetzen. Einem Staatswesen, dessen Verwaltung
von solchen sozialen Impulsen erfüllt und dessen Ziel die mo-
ralische und materielle Hebung der besitzlosen Klassen ist,
einem solchen Staatswesen könnten diese auf die Dauer kaum
als Widersacher gegenüberstehen. Und so wären diese Mass-
regeln ein wichtiger Schritt zur Lösung des grössten sozialen
Problems, vor das die modernen Staaten gestellt sind: der Ver-
söhnung der arbeitenden Klassen mit dem Staatsgedanken.
1) Vgl. den Autsatz von Dr. Waldschmidt: Städtische Beschäftigung
Arbeitsloser in Crefeld, in den Bl. für soziale Praxis a. a. O0, No. 50 v. 13. Dez.
1893, p. 208-—9.
F’rommannsche Buchdruckerei (Hermann Pohle) Jena, — 13506
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