unmöglich, eine klare Scheidungslinie aufzurichten.
Betrachten wir z. B. den Begriff der „VersorgunzgSsbetriebe“
in diesem Zusammenhang, der unglückseligerweise
durch die Steuergesetzgebung der Nachkriegszeit
aufgekommen ist, so wird man zugeben müssen, daß dieser
Ausdruck sich namentlich für eine derartige Grenzziehung
überhaupt nicht als Begriffsbildung eignet. „Versorzgungsbetriebe“
sind weit gefaßt schließlich alle gewerblichen
Unternehmungen, da doch die Produktion nicht
Selbstzweck ist, sondern zur Versorgung der Verbraucher
geschieht, Nahrungsmittel, Textilien usw. sind doch mindestens
ebenso Lebensnotwendigkeiten wie Gas, Elektrizität,
können sogar in viel’ höherem Maße als notwendige
Existenzmittel bezeichnet werden.
Wenn es sich so auf der einen Seite als unmöglich
herausgestellt hat, eine Formulierung zu finden, nach der
praktisch eine Grenzziehung möglich wäre, so kommt noch
weiter dazu.
daß diejenige Instanz fehlt, die eine derartige
Grenzziehung praktisch durchführen könnte
und daß namentlich die sozialistisch eingestellten Kreise
eine derartige Grenzziehung scharf ablehnen, zumal sie
selbst in, den Uebertreibungen der wirtschaftlichen Betätigung
der Öffentlichen Hand, wie wir sie heute im
Rahmen einer grundsätzlich privatwirtschaftlich eingestellten
Wirtschaftsstruktur haben, nur erst die Vorstufen
einer weiteren Entwicklung in dieser
Richtung sehen und über eine stärkere Ausdehnung der
öffentlichen Wirtschaft zur endgültigen sogenannten
Sozialisierung kommen wollen. Ebenso wie die
Wirtschaftsdemokratie eine Vorstufe in der Entwicklung
zum Sozialismus sein soll, soll auch die zunehmende wirtschaftliche
Betätigung der öffentlichen Hand eine Vorstufe
zur Sozialisierung sein.
Wenn bei den großen sozialistischen Kundgebungen der
letzten Zeit immer wieder ausdrücklich betont wurde, daß
die Wirtschaftsdemokratie kein Verzicht auf den reinen
Sozialismus : bedeute, so wird entsprechend von diesen
Kreisen, im Gegensatz zur rein marxistischen Auffassung,
die Ausdehnung des Staatskapitalismus, die
früher als nicht marxistisch abgelehnt wurde, als
Schrittmacher der Sozialisierung begrüßt
und gefördert, da man hofft; auf diese Weise in immer
stärkerem Maße die gesamte Wirtschaft gemeinwirtschaftlich,
d. h. sozialistisch durchdringen zu können. Es handelt
sich also hier nicht um eine objektive sachliche Prüfung
der Frage, ob überhaupt und welche Teile der wirtschaftlichen
Produktion und des Güterverkehrs durch die öffentliche
Hand oder unter deren starker Mitbeteiligung betrieben
werden können oder sollen, sondern‘ ,
um einen Kampf des Sozialismus gegen die Privatwirtschaft.