Full text : Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Wenn überhaupt, dann kann aber eine derartige Erkenntnisgemeinschaft
 am ehesten mit Aussicht auf Erfolg
im einzelnen Betrieb

angebahnt werden, wo der Arbeiter dem Produktionsvorgang
 unmittelbar gegenübersteht. in ihn eingegliedert ist
und ihn täglich miterlebt. ;
So gewinnen unter dem Gesichtspunkt des Gemeinschaftsgedankens
 diejenigen Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes
 und seiner Ergänzungsvorschriften
 ausschlaggebende Bedeutung, die der Arbeitnehmer-Schaft
 einen gewissen produktionspolitischen
Aufgabenkreis zuweisen, sie an der Leitung und Organisation
 des Betriebes beratend beteiligen wollen. Sie
bringen den Gemeinschaftsgedanken insofern zum Ausdruck,
als sie den Arbeitnehmer aus einem bloßen Obiekt des
Arbeitsprozesses zu einem Subjekt im Sinne eines Mitarbeiters
 für den Unternehmer machen. Wenn und
wo diese Bestimmungen im. Sinne des Gesetzes ernsthaft
 gehandhabt werden, ist die Grundlage für ‚ine
solche Erkenntnisgemeinschaft durchaus vorhanden,
namentlich auch für die Erkenntnis, daß das Ziel der
Unternehmung, größtmögliche Produktivität,
 sich ohne Initiative, Selbstverantwortung und
Arbeitsfreudiykeit nicht erreichen läßt,

daß die Ausschaltung des Unternehmers als verantwortungsvollen
 Leiters und die Einführung der
Betriebsdemokratie diese drei Vorbedingungen des
Friolzes bedenklich schwächen müßte.

daß also eine wahre Werksgemeinschaft wie jede Gemeinschaft
 ohne Unterordnung und sinngemäße Verteilung
 der Funktionen undenkbar ist.
‚Es ist deshalb durchaus zu verstehen, daß die Anhänger
einer unbeschränkten Wirtschaftsdemokratie die Werksgemeinschaft
 bekämpfen und die. Wirtschaftsdemokratie
überbetrieblich durchzusetzen versuchen.
Weniger zu verstehen ist, daß man auf der Arbeitgeberseite
 vielfach * den Gedanken der Wer ksgemeinschaft
 mit dem deutlichen Ziele gefördert hat, die
Arbeitnehmer mittels der Werksgemeinschaft aus den
Gewerkschaften herauszubringen. Da keiner;
Jei Arbeitsgemeinschaft ohne die Verbürgung grun dsätzlicher
 Gleichberechtigung beider Parteien
denkbar ist, kann und wird die große Masse der Arbeitnehmerschaft
 auf ihre Organisation in. den Gewerkschaften,
die ihr diese Gleichberechtigung‘ erst errungen hat und
allein wirksam gewährleistet, nicht verzichten. Eine
Werksgemeinschaft ohne die Gewerkschaftenist
 heute unmöglich.
Als erstrebenswertes und erreichbares Ziel kommt nur
in Betracht,
die Werksgemeinschaft als notwendiges und berechtigtes
 Eigenglied der Arbeitsgemeinschaft

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