Wenn überhaupt, dann kann aber eine derartige Erkenntnisgemeinschaft
am ehesten mit Aussicht auf Erfolg
im einzelnen Betrieb
angebahnt werden, wo der Arbeiter dem Produktionsvorgang
unmittelbar gegenübersteht. in ihn eingegliedert ist
und ihn täglich miterlebt. ;
So gewinnen unter dem Gesichtspunkt des Gemeinschaftsgedankens
diejenigen Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes
und seiner Ergänzungsvorschriften
ausschlaggebende Bedeutung, die der Arbeitnehmer-Schaft
einen gewissen produktionspolitischen
Aufgabenkreis zuweisen, sie an der Leitung und Organisation
des Betriebes beratend beteiligen wollen. Sie
bringen den Gemeinschaftsgedanken insofern zum Ausdruck,
als sie den Arbeitnehmer aus einem bloßen Obiekt des
Arbeitsprozesses zu einem Subjekt im Sinne eines Mitarbeiters
für den Unternehmer machen. Wenn und
wo diese Bestimmungen im. Sinne des Gesetzes ernsthaft
gehandhabt werden, ist die Grundlage für ‚ine
solche Erkenntnisgemeinschaft durchaus vorhanden,
namentlich auch für die Erkenntnis, daß das Ziel der
Unternehmung, größtmögliche Produktivität,
sich ohne Initiative, Selbstverantwortung und
Arbeitsfreudiykeit nicht erreichen läßt,
daß die Ausschaltung des Unternehmers als verantwortungsvollen
Leiters und die Einführung der
Betriebsdemokratie diese drei Vorbedingungen des
Friolzes bedenklich schwächen müßte.
daß also eine wahre Werksgemeinschaft wie jede Gemeinschaft
ohne Unterordnung und sinngemäße Verteilung
der Funktionen undenkbar ist.
‚Es ist deshalb durchaus zu verstehen, daß die Anhänger
einer unbeschränkten Wirtschaftsdemokratie die Werksgemeinschaft
bekämpfen und die. Wirtschaftsdemokratie
überbetrieblich durchzusetzen versuchen.
Weniger zu verstehen ist, daß man auf der Arbeitgeberseite
vielfach * den Gedanken der Wer ksgemeinschaft
mit dem deutlichen Ziele gefördert hat, die
Arbeitnehmer mittels der Werksgemeinschaft aus den
Gewerkschaften herauszubringen. Da keiner;
Jei Arbeitsgemeinschaft ohne die Verbürgung grun dsätzlicher
Gleichberechtigung beider Parteien
denkbar ist, kann und wird die große Masse der Arbeitnehmerschaft
auf ihre Organisation in. den Gewerkschaften,
die ihr diese Gleichberechtigung‘ erst errungen hat und
allein wirksam gewährleistet, nicht verzichten. Eine
Werksgemeinschaft ohne die Gewerkschaftenist
heute unmöglich.
Als erstrebenswertes und erreichbares Ziel kommt nur
in Betracht,
die Werksgemeinschaft als notwendiges und berechtigtes
Eigenglied der Arbeitsgemeinschaft
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