„Am vollständigsten wurden die Ortskrankenkassen
von der Erhebung erfaßt, Mit ihnen haben die Ortsausschüsse
die stärkste Fühlung.‘“
Sapienti sat!
In der Arbeitslosenversicherung zeigt sich ein ähnliches
Bild. Nach dem Jahrbuch 1928 des ADGB. (S. 72) verteilten
sich die Beisitzer in den Verwaltungsausschüssen der Arbeitsämter
zu 70,4% auf.die freien Gewerkschaften
zu 23,5% auf die christlichen Gewerkschaften
zu 6,0% auf. die Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften
-
zu 0,1% auf die polnischen Organisationen
Von den Arbeitnehmerbeisitzern in den Landesarbeitsämtern
gehörten an: den
Verwaltungs- geschäftsführender
ausschuß Ausschuß
ireien Gewerksenaften 77 4
ıhristlichen Gewerkschaften 2 9
Mirsch-Dunckerschen
Gewerkschaften 13
zusammen 111.
Zu der Besetzung der Vorsitzendenstellen bei den Ar-Jeitsämtern
meint der Geschäftsbericht 1928 des. Deutschnationalen
Handlungsgehilfenverbandes, daß in manchen
Fällen weniger auf fachliche Eignung, als auf genehme
politische Gesinnung gesehen worden sel,
In gleicher Weise dominieren die freien Gewerkschaften
in den Arbeitsgerichtsbehörden. Hier entfallen nach
siner Aufstellung des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes
(Jahresbericht 1927, Seite 147) auf
die sozialistischen Gewerkschaften 6894 Arbeitnehmerbeisitzer
den deutschen Gewerkschaftsbund 2421
die freiheitlich-nationalen
Gewerkschaften 1027
sonstige Organisationen 1210
zusammen 10 442
Nicht so erfolgreich sind die sozialistischen Gewerkschaften:
in der Angestelltenversicherung gewesen. Hier
entschieden sich bei den Vertrauensmännerwahlen 71,8%
von fast 1 Million Stimmen für die Hauptausschußverbäude
(DHV., GDA,, Verband der weiblichen Handelsangestellten
u. a.) gegen 27,6% Stimmen, die für den Afabund abgegeben
waren, Infolgedessen erhielten von den zwölf Verwaltungsratssitzen
die Hauptausschußverbände 10, der Afabund dagegen
nur zwei Sitze. Da der Afabund nur diese gerinze
Zahl von Sitzen erreichen konnte, ist er im. Direktorium
der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte überhaupt
nicht vertreten. Sein Bestreben geht daher dahin, in dies
wichtige Organ zu kommen und sei es auf dem Umweg
über die Besetzung einer beamteten Stelle im Direktorium.
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