legschaft dieser Leitung unterordnet. Die unvermeidlichen
Schranken, die hier jeder Wirtschaftsdemokratie gesetzt
sind, können also auch durch Vollsozialisierung nicht im
veringsten erweitert werden,
Im Gegenteil, je einheitlicher und planmäßiger man sich
eine vollsozialisierte planwirtschaftlich betriebene Gesamt-
wirtschaft vorstellt desto diktatorischer wird unvermeidlich
die gesamte Wirtschaftsführung und desto geringer die
Freiheit aller einzelnen an der Wirtschaft Beteiligten.
Während es heute beispielsweise in der deutschen Volks-
wirtschaft noch Millionen selbständiger Unternehmer gibt
und alliährlich Tausende von Arbeitern und Angestellten
zu selbständigen Stellungen kleineren oder größeren Um-
langes aufsteigen -
wird es im Sozialismus überhaupt keine selbständigen
Unternehmer und keinen Aufstieg zur Selbständigkeit
mehr geben.
sondern alles den Weisungen einer zentralen Wirtschafts-
behörde unterworfen sein. Das Maß demokratischer Frei-
heit und Selbstbestimmung innerhalb der Wirtschaft würde
also gegenüber den heutigen Verhältnissen nicht nur nicht
Zzu-, sondern sogar noch abnehmen. Die Schranken der Wirt-
schaftsdemokratie würden im planwirtschaftlichen Sozialis-
mus enger sein als im Kapitalismus,
Das würde nicht nur subjektiv auf das Freiheitsgefühl,
sondern auch objektiv auf die Leistung aller an verantwort-
lichen und leitenden Stellungen Beteiligten Einfluß haben.
Es muß zur Ehre der im Auftrage des ADGB, von Dr. Fritz
Naphtali herausgegebenen Programmschrift über „Wirt-
schaftsdemokratie‘“ gesagt werden, daß sie. dieses grund-
legende Problem keineswegs verschwiegen hat. Es heißt
dort nämlich auf Seite 48: „..... Ob die völlige Beseitigung
des Privateigentums an den Produktionsmitteln nicht erreich-
bar ist unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer Wirt-
schaftsführung. die... . die Verbeamtung der Wirtschafts-
führung vermeidet und die Selbstverwaltung der Wirt-
schaftskräfte fruchtbar gestaltet. Das Problem, das sich
bei einer solchen Umgestaltung zeigt, ist die Erhaltung
der Unternehmerfunktion „in der Wirt-
schaftsführung bei Aufhebung der Herrschaftsgrund-
lage des Privateigentums an Produktionsmitteln. auf dem sie
heute noch beruht.“
Hier wird also. was man bisher noch nicht genügend be-
achtet hat,
von den sozialistischen Verfechtern der „Wirtschafts-
demokratie‘“ die Erhaltung der Unternehmerfunktion
in der Wirtschaftsführung ausdrücklich als etwas Er-
strebenswertes bezeichnet
und gleichzeitig zugestanden, daß die Erhaltung dieser ent-
scheidend wichtigen Funktion bisher im allgemeinen nur
auf der Grundlage des Privateigentums möglich war. Zwar
sind, wie bekannt, Besitz und Leitung des Betriebes im ein-
zelnen schon längst nicht mehr immer in gleicher Hand,
z. B. im Falle der Aktiengesellschaft, aber auch hier bildet
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