legschaft dieser Leitung unterordnet. Die unvermeidlichen
Schranken, die hier jeder Wirtschaftsdemokratie gesetzt
sind, können also auch durch Vollsozialisierung nicht im
veringsten erweitert werden,
Im Gegenteil, je einheitlicher und planmäßiger man sich
eine vollsozialisierte planwirtschaftlich betriebene Gesamtwirtschaft
vorstellt desto diktatorischer wird unvermeidlich
die gesamte Wirtschaftsführung und desto geringer die
Freiheit aller einzelnen an der Wirtschaft Beteiligten.
Während es heute beispielsweise in der deutschen Volkswirtschaft
noch Millionen selbständiger Unternehmer gibt
und alliährlich Tausende von Arbeitern und Angestellten
zu selbständigen Stellungen kleineren oder größeren Umlanges
aufsteigen -
wird es im Sozialismus überhaupt keine selbständigen
Unternehmer und keinen Aufstieg zur Selbständigkeit
mehr geben.
sondern alles den Weisungen einer zentralen Wirtschaftsbehörde
unterworfen sein. Das Maß demokratischer Freiheit
und Selbstbestimmung innerhalb der Wirtschaft würde
also gegenüber den heutigen Verhältnissen nicht nur nicht
Zzu-, sondern sogar noch abnehmen. Die Schranken der Wirtschaftsdemokratie
würden im planwirtschaftlichen Sozialismus
enger sein als im Kapitalismus,
Das würde nicht nur subjektiv auf das Freiheitsgefühl,
sondern auch objektiv auf die Leistung aller an verantwortlichen
und leitenden Stellungen Beteiligten Einfluß haben.
Es muß zur Ehre der im Auftrage des ADGB, von Dr. Fritz
Naphtali herausgegebenen Programmschrift über „Wirtschaftsdemokratie‘“
gesagt werden, daß sie. dieses grundlegende
Problem keineswegs verschwiegen hat. Es heißt
dort nämlich auf Seite 48: „..... Ob die völlige Beseitigung
des Privateigentums an den Produktionsmitteln nicht erreichbar
ist unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer Wirtschaftsführung.
die... . die Verbeamtung der Wirtschaftsführung
vermeidet und die Selbstverwaltung der Wirtschaftskräfte
fruchtbar gestaltet. Das Problem, das sich
bei einer solchen Umgestaltung zeigt, ist die Erhaltung
der Unternehmerfunktion „in der Wirtschaftsführung
bei Aufhebung der Herrschaftsgrundlage
des Privateigentums an Produktionsmitteln. auf dem sie
heute noch beruht.“
Hier wird also. was man bisher noch nicht genügend beachtet
hat,
von den sozialistischen Verfechtern der „Wirtschaftsdemokratie‘“
die Erhaltung der Unternehmerfunktion
in der Wirtschaftsführung ausdrücklich als etwas Erstrebenswertes
bezeichnet
und gleichzeitig zugestanden, daß die Erhaltung dieser entscheidend
wichtigen Funktion bisher im allgemeinen nur
auf der Grundlage des Privateigentums möglich war. Zwar
sind, wie bekannt, Besitz und Leitung des Betriebes im einzelnen
schon längst nicht mehr immer in gleicher Hand,
z. B. im Falle der Aktiengesellschaft, aber auch hier bildet
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