kurrenzkampf verhinderte, den sonst die viel zu große Produktionskapa-
zität hervorgerufen hätte. Der Ausschluß des Wettbewerbs konnte
durch eine entsprechende Preisgestaltung das Erliegen der schwächsten
Teile unterbinden. Durch die Einwirkungen der Inflationsverhältnisse
ist die frühere langfristige Verschuldung einzelner Unternehmungen ent-
weder verschwunden oder unerheblich geworden*). Außerdem ver-
schleierte die Inflation die Gesamtverhältnisse der Unternehmungen und
zestattete dann bei der Aufstellung der Goldmarkeröffnungsbilanzen
aine Bemessung der Vermögenswerte, die der tatsächlichen Lage Rech-
aung tragen konnte. In ihnen fanden die betrieblichen Veränderungen
der Industrie, auch soweit sie noch nicht eingetreten, aber bereits vor-
gesehen waren, durch die Bewertung der stillgelegten oder stillzulegen-
den Werke ihren kapitalmäßigen Ausdruck.
Die Bewertung dieser Werke war von der besonderen Organisation
ler deutschen Kaliindustrie beeinflußt, wie sie in der Vorkriegszeit aus-
gebildet worden war... Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß
der Anspruch auf eine bestimmte Beteiligung am Absatz der Industrie
jazu geführt hat, daß der Kapitalwert eines Kaliwerkes vornehmlich
von der Quote bestimmt war, die seinen Anspruch auf Beteiligung am
Absatz eines Monopolproduktes verkörpert, um so mehr als die Quoten
übertragbar und von einem bestimmten Marktwert waren. Dabei wurden
nicht nur Gesamtquoten gehandelt, sondern daneben zwischen den Wer-
ken ein Quotenausgleich für einzelne Sorten vorgenommen, wobei eben-
falls marktmäßig ausgehandelte Preise für die Sortenquoten bezahlt
wurden. Zwar beendete der Zusammenschluß der Unternehmungen in
wenige Konzerne den Quotenhandel, denn Gesamtquoten der Werke
standen nicht mehr regelmäßig zur Veräußerung, und der Sortenausgleich
bereitete den großen Konzernen keine Schwierigkeiten; vor allem ver-
loren, da mit dem Abteufverbot Quoten im allgemeinen nicht mehr zu-
geteilt wurden, die einzelnen Quoten gegenüber den tatsächlichen Produk-
tionsbedingungen der verschiedenen arbeitenden Werke an Bedeutung;
trotzdem bildete für die stillgelegten Werke auch nach der Stillegung
die Quote den entscheidenden Wert, an der sie nach den Bestimmungen
des Kaliwirtschaftsgesetzes und nach der Stillegungsverordnung das
Eigentum behielten, während sie die Erfüllung bis zum Jahre 1953 auf
arbeitende Werke übertrugen. Für die Goldmarkeröffnungsbilanzen in
der Kaliindustrie war es daher die besondere Aufgabe, den Wert der
Quoten zu bemessen.
Für die Übertragung ihrer Quoten erhalten die stillgelegten von den
arbeitenden Werken eine Entschädigung, deren Höhe im allgemeinen für
bestimmte Zeit zwischen den Konzernleitungen und den außenstehenden
Werken vereinbart wird. Aus diesen Einnahmen haben sie die Aufwen-
dungen zu leisten, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen als besondere
Pflichten entstehen, daneben die Kosten zu tragen, die bei stillgelegten
Werken einzutreten pflegen. Soweit diese Entschädigungen über die lau-
1) Die besondere Lage des Wintershall-Konzerns,. der während des Krieges
zine Öbligationsschuld in der Schweiz aufnahm, soll hier nicht erörtert werden,
zumal der Rechtsstreit über die Bewertung des Restes dieser Schuld noch nicht
andgültig entschieden ist.
EZ