Full text: Die deutsche Kaliindustrie

kurrenzkampf verhinderte, den sonst die viel zu große Produktionskapa- 
zität hervorgerufen hätte. Der Ausschluß des Wettbewerbs konnte 
durch eine entsprechende Preisgestaltung das Erliegen der schwächsten 
Teile unterbinden. Durch die Einwirkungen der Inflationsverhältnisse 
ist die frühere langfristige Verschuldung einzelner Unternehmungen ent- 
weder verschwunden oder unerheblich geworden*). Außerdem ver- 
schleierte die Inflation die Gesamtverhältnisse der Unternehmungen und 
zestattete dann bei der Aufstellung der Goldmarkeröffnungsbilanzen 
aine Bemessung der Vermögenswerte, die der tatsächlichen Lage Rech- 
aung tragen konnte. In ihnen fanden die betrieblichen Veränderungen 
der Industrie, auch soweit sie noch nicht eingetreten, aber bereits vor- 
gesehen waren, durch die Bewertung der stillgelegten oder stillzulegen- 
den Werke ihren kapitalmäßigen Ausdruck. 
Die Bewertung dieser Werke war von der besonderen Organisation 
ler deutschen Kaliindustrie beeinflußt, wie sie in der Vorkriegszeit aus- 
gebildet worden war... Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß 
der Anspruch auf eine bestimmte Beteiligung am Absatz der Industrie 
jazu geführt hat, daß der Kapitalwert eines Kaliwerkes vornehmlich 
von der Quote bestimmt war, die seinen Anspruch auf Beteiligung am 
Absatz eines Monopolproduktes verkörpert, um so mehr als die Quoten 
übertragbar und von einem bestimmten Marktwert waren. Dabei wurden 
nicht nur Gesamtquoten gehandelt, sondern daneben zwischen den Wer- 
ken ein Quotenausgleich für einzelne Sorten vorgenommen, wobei eben- 
falls marktmäßig ausgehandelte Preise für die Sortenquoten bezahlt 
wurden. Zwar beendete der Zusammenschluß der Unternehmungen in 
wenige Konzerne den Quotenhandel, denn Gesamtquoten der Werke 
standen nicht mehr regelmäßig zur Veräußerung, und der Sortenausgleich 
bereitete den großen Konzernen keine Schwierigkeiten; vor allem ver- 
loren, da mit dem Abteufverbot Quoten im allgemeinen nicht mehr zu- 
geteilt wurden, die einzelnen Quoten gegenüber den tatsächlichen Produk- 
tionsbedingungen der verschiedenen arbeitenden Werke an Bedeutung; 
trotzdem bildete für die stillgelegten Werke auch nach der Stillegung 
die Quote den entscheidenden Wert, an der sie nach den Bestimmungen 
des Kaliwirtschaftsgesetzes und nach der Stillegungsverordnung das 
Eigentum behielten, während sie die Erfüllung bis zum Jahre 1953 auf 
arbeitende Werke übertrugen. Für die Goldmarkeröffnungsbilanzen in 
der Kaliindustrie war es daher die besondere Aufgabe, den Wert der 
Quoten zu bemessen. 
Für die Übertragung ihrer Quoten erhalten die stillgelegten von den 
arbeitenden Werken eine Entschädigung, deren Höhe im allgemeinen für 
bestimmte Zeit zwischen den Konzernleitungen und den außenstehenden 
Werken vereinbart wird. Aus diesen Einnahmen haben sie die Aufwen- 
dungen zu leisten, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen als besondere 
Pflichten entstehen, daneben die Kosten zu tragen, die bei stillgelegten 
Werken einzutreten pflegen. Soweit diese Entschädigungen über die lau- 
1) Die besondere Lage des Wintershall-Konzerns,. der während des Krieges 
zine Öbligationsschuld in der Schweiz aufnahm, soll hier nicht erörtert werden, 
zumal der Rechtsstreit über die Bewertung des Restes dieser Schuld noch nicht 
andgültig entschieden ist. 
EZ
	        
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