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mit landesherrlicher Genehmigung den Namen „Schwesterschaft vom
armen Kinde Jesu" angenommen. Joh. Joseph Thelen, cmeritirter
katholischer Pfarrer zu Aachen (f 1857) vermachte der Genossenschaft
8000 Thlr., deren Zinsen zur Erziehung armer kleiner Kinder ver
wendet werden sollen.
Erziehungs- und Unterrichts-Anstalt zu Mülheim a. d. Möhn,
im Kreise Arnsberg, von dem Gutsbesitzer Nückel zu Winkhausen
(1864) für Mädchen katholischer Konfession gegründet, indem er der
Anstalt das, ehemals dem deutschen Orden gehörige Schloß zu Mül
heim mit Wohngebäuden und Gärten zum vollen Eigenthum überwies.
Erziehungs-Verein zu Neukirchen (MVrS).
1845 von dem Pfarrer Bräm gestiftet, bezweckt er, armer, verlassener
und verwahrloseter Kinder sich anzunehmen und für Unterbringung der
selben im Schoße christlicher Familien zu sorgen, damit sie zu Gliedern
der evang. Kirche und, was ihren äußeren Lebensbcruf betrifft, vor
nehmlich zu brauchbaren Dienstboten und Handwerkern erzogen werden.
Das „Bereinshaus" nimmt die dem Perein übergebenen Kinder so
lange auf, bis passende Familien für sie gefunden sind. 1859 erhielt
der Verein Korporations-Rechte; bis Ende 1858 hatte er 255 Kinder
aus den Regierungsbezirken Düsseldorf, Coblenz und Cöln, darunter
3 aus der Provinz Wcstphalen und 2 vom Auslande aufgenommen.
Jährliche Einnahme und Ausgabe 5—6000 Thlr.
Erziehuugs Verein zu Solingen.
Um das Jahr 1853 für den Umfang der Kreis-Synode Solingen be
gründet, bezweckt er, vcrwahrlosetc Kinder in Familien unterzubringen.
Die Zahl der in dieser Weise versorgten Kinder beträgt durchschnittlich 22.
Die Einnahmen bestehen in freiwilligen Gaben, welche sich einschließ
lich der für einzelne Kinder von den Armcn-Vcrwaltungen gewährten
Zuschüsse auf etwa 900 Thlr. jährlich belaufen.
Essener gemeinnützige Aktien-Gesellschaft.
Im Jahre 1865 mit einem Grund-Kapital von 30,000 Thlrn. in 600
Aktien à 50 Thlr. gebildet, hat sie den Zweck, in der Stadt Esten und
deren Umgebung Anlagen zu machen, welche für die Belehrung, Er
holung und Annehmlichkeit sowie für die Gesundheit der Bevölkerung
nützlich sind, zunächst aber einen botanischen Zier- und Lustgarten nebst
Gebäude anzulegen, insbesondere auch den An- und Verkauf, sowie den
Austausch von Pflanzen, Blumen und Sämereien und aller in dieses
Gebiet fallenden Naturalien zu vermitteln und die Benutzung des Gar
tens nebst Gebäude als Versauunlungs- und Vergnügungsort, die Ab
haltung von Festen, Blumen-, Früchte- und Pflanzcn-Ausstelluugen
zu gestatten. Die Gesellschaft wird zur Erreichung ihrer Zwecke Grund
stücke erwerben und die ausgeführten Anlagen unter steter Berücksich
tigung der Gemeinnützigkeit derselben nutzbar verwalten.
Essen-Werdeiische Berg Gewerkschafts-Kaste,
auf Grund des Gesetzes vom 5. Juni 1863 mit den Rechten einer