Object: Preußisches Landbuch

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mit landesherrlicher Genehmigung den Namen „Schwesterschaft vom 
armen Kinde Jesu" angenommen. Joh. Joseph Thelen, cmeritirter 
katholischer Pfarrer zu Aachen (f 1857) vermachte der Genossenschaft 
8000 Thlr., deren Zinsen zur Erziehung armer kleiner Kinder ver 
wendet werden sollen. 
Erziehungs- und Unterrichts-Anstalt zu Mülheim a. d. Möhn, 
im Kreise Arnsberg, von dem Gutsbesitzer Nückel zu Winkhausen 
(1864) für Mädchen katholischer Konfession gegründet, indem er der 
Anstalt das, ehemals dem deutschen Orden gehörige Schloß zu Mül 
heim mit Wohngebäuden und Gärten zum vollen Eigenthum überwies. 
Erziehungs-Verein zu Neukirchen (MVrS). 
1845 von dem Pfarrer Bräm gestiftet, bezweckt er, armer, verlassener 
und verwahrloseter Kinder sich anzunehmen und für Unterbringung der 
selben im Schoße christlicher Familien zu sorgen, damit sie zu Gliedern 
der evang. Kirche und, was ihren äußeren Lebensbcruf betrifft, vor 
nehmlich zu brauchbaren Dienstboten und Handwerkern erzogen werden. 
Das „Bereinshaus" nimmt die dem Perein übergebenen Kinder so 
lange auf, bis passende Familien für sie gefunden sind. 1859 erhielt 
der Verein Korporations-Rechte; bis Ende 1858 hatte er 255 Kinder 
aus den Regierungsbezirken Düsseldorf, Coblenz und Cöln, darunter 
3 aus der Provinz Wcstphalen und 2 vom Auslande aufgenommen. 
Jährliche Einnahme und Ausgabe 5—6000 Thlr. 
Erziehuugs Verein zu Solingen. 
Um das Jahr 1853 für den Umfang der Kreis-Synode Solingen be 
gründet, bezweckt er, vcrwahrlosetc Kinder in Familien unterzubringen. 
Die Zahl der in dieser Weise versorgten Kinder beträgt durchschnittlich 22. 
Die Einnahmen bestehen in freiwilligen Gaben, welche sich einschließ 
lich der für einzelne Kinder von den Armcn-Vcrwaltungen gewährten 
Zuschüsse auf etwa 900 Thlr. jährlich belaufen. 
Essener gemeinnützige Aktien-Gesellschaft. 
Im Jahre 1865 mit einem Grund-Kapital von 30,000 Thlrn. in 600 
Aktien à 50 Thlr. gebildet, hat sie den Zweck, in der Stadt Esten und 
deren Umgebung Anlagen zu machen, welche für die Belehrung, Er 
holung und Annehmlichkeit sowie für die Gesundheit der Bevölkerung 
nützlich sind, zunächst aber einen botanischen Zier- und Lustgarten nebst 
Gebäude anzulegen, insbesondere auch den An- und Verkauf, sowie den 
Austausch von Pflanzen, Blumen und Sämereien und aller in dieses 
Gebiet fallenden Naturalien zu vermitteln und die Benutzung des Gar 
tens nebst Gebäude als Versauunlungs- und Vergnügungsort, die Ab 
haltung von Festen, Blumen-, Früchte- und Pflanzcn-Ausstelluugen 
zu gestatten. Die Gesellschaft wird zur Erreichung ihrer Zwecke Grund 
stücke erwerben und die ausgeführten Anlagen unter steter Berücksich 
tigung der Gemeinnützigkeit derselben nutzbar verwalten. 
Essen-Werdeiische Berg Gewerkschafts-Kaste, 
auf Grund des Gesetzes vom 5. Juni 1863 mit den Rechten einer
	        
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