Hinzugefügt sei schliesslich, dass ausser diesem mehr
fest organisierten Unterricht eine umfangreiche Aufklä-
rungstätigkeit in Form von kurzen Kursen und Vorträgen
für die breiteren Schichten der Landwirte regelmässig ın
den verschiedenen Provinzen des Landes ausgeübt wird.
Die Kosten der Unterrichts- und Aufklärungstätigkeit
in ihrer Gesamtheit wird ganz oder teilweise vom Staate
bestritten.
LANDWIRTSCHAFTLICHE ADMINISTRATIVE
INSTITUTIONEN.
In der Regierung wird die Landwirtschaft und die Fische-
rei von dem Landwirtlschaftsminister vertreten, der dem Land-
wirtschaftsministerium vorsteht. In Übereinstimmung mit dem
schwedischen administrativen System liegen die staaflichen
Verwaltungsaufgaben in den Händen besonderer selbstän-
diger Zentralbehörden, von denen das Landwirtschaftliche
Amt (Lantbruksstyrelsen) die meisten Fragen betreffs Mass-
nahmen zur Förderung der Landwirtschaft und der Fischerei
sowie zur Regelung des landwirtschaftlichen Unterrichts be-
handelt. Die Oberleitung der Pferdezucht im Lande wird
von der Gestütverwaltung (Stuteriöverstyrelsen) ausgeübt.
Die vom Reichstage für die Landwirtschaft und Fischerei
bewilligten Geldmittel dienen zur Besoldung teils des eigent-
lichen Verwaltungspersonals und teils von staaflich angestell-
ten Konsulenten für verschiedene Teile des landwirtschaft-
lichen Gewerbes, Landwirtschaftsingenieuren für Boden-
entwässerung, Fischereiintendanten u. a., zur Bestreitung
der Kosten des landwirtschaftlichen Unterrichts verschie-
dener Art, zur Unterstützung von Vereinen und Korpora-
tionen sowie von seitens derselben getroffenen Massnahmen
zur Förderung der Landwirtschaft und Fischerei sowie zu
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