Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

A

Übersicht 11

Reichsangestelltentarif

Verzütungs-



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11

V

71

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XII

XIII

Bezeichnung der Tätigkeit

Angestellte der Vergütungsgruppen I und II
sind nicht vorhanden

Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit

\ngestellte mit einfacheren Arbeiten........
Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit .....
Angestellte mit gründlichen Fachkenntnissen

Angestellte, sofern sie neben gründlichen vielseitigen
 Fachkenntnissen selbständige Leistungen
 aufweisen
Angestellte mit selbständiger Tätigkeit in Stellen
 von besonderer Bedeutung

Angestellte in besonders verantwortlicher Stellung


Vissenschaftliche und technische Angestellte
mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie
zleichwertige wissenschaftliche, technische,
kaufmännische und sonstige Angestellte mit
antsprechender Tätigkeit

Desgl. in besonders verantwortlicher selbständiger
 Tätigkeit
Desgl. in besonders verantwortlicher selbständiger
 Tätigkeit, die sich durch hochwertige
Leistungen aus Gruppe XI herausheben

jruppen-, Sektions- und Abteilungsleiter beim
Ministerium

Anfangs- und
Endgrundvergütungssatz

AM jährlich

1270 bis 2 123

1439 » 2336
1 663 » 2680
1963 » 3441
2486 » 4270

2820 » 4884

32388 » 5591

41054 » 7140

4707 » 8206

5424 » 9355

6811 »12417

Wohnungsgeldzuschuß

(Tarifklasse)

|. bis 13. 0Z.1) VI
ab 14. 0Z. V
V

r

L. bis 11. OZ. V
ab 12. 02. IV

L.bis 11. OZ. IV
ab 12. 02. II

TI

I

bis 9. OZ. III,
ab 10. 0Z. II

t) 0Z. = Ordnungszahl des jährlichen Grundvergütungssatzes,

b. Polizei

Nach der räumlichen Abgrenzung des Wirkungsbereiches unterscheidet man eine Ortspolizei,
 der die innerhalb von Einzelgemeinden ausgeübte Polizeigewalt zusteht, und eine
Landespolizei, die über den Ortsbereich hinaus im ganzen Land oder in größeren, als staatliche
 Verwaltungsbezirke abgegrenzten Landesteilen (z. B. in Regierungsbezirken oder Kreisen
in Preußen) tätig wird. In sachlicher Hinsicht teilt man ein: in Verwaltungspolizei, Sieherneitsdienst
 und polizeilichen Sonderdienst. Die größten Aufwendungen erfordert der polizeiliche
 Sicherheitsdienst. Er umfaßt: die Schutzpolizei (die in Bayern, Sachsen und Thüringen
 als Landes-, in einigen anderen Ländern als Ordnungspolizei bezeichnet wird), die Landjägerei
 (Gendarmerie) und die Kriminalpolizei. Der polizeiliche Sonderdienst umfaßt die Gezundheits-,
 Bau-, Gewerbepolizei u. dgl. Unter Verwaltungspolizei ist vor allem die polizeiliche
 Verwaltungstätigkeit der Landes- und Ortsbehörden zu verstehen. Die Abgrenzung
            
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