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Übersicht 11
Reichsangestelltentarif
Verzütungs-
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Bezeichnung der Tätigkeit
Angestellte der Vergütungsgruppen I und II
sind nicht vorhanden
Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit
\ngestellte mit einfacheren Arbeiten........
Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit .....
Angestellte mit gründlichen Fachkenntnissen
Angestellte, sofern sie neben gründlichen vielseitigen
Fachkenntnissen selbständige Leistungen
aufweisen
Angestellte mit selbständiger Tätigkeit in Stellen
von besonderer Bedeutung
Angestellte in besonders verantwortlicher Stellung
Vissenschaftliche und technische Angestellte
mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie
zleichwertige wissenschaftliche, technische,
kaufmännische und sonstige Angestellte mit
antsprechender Tätigkeit
Desgl. in besonders verantwortlicher selbständiger
Tätigkeit
Desgl. in besonders verantwortlicher selbständiger
Tätigkeit, die sich durch hochwertige
Leistungen aus Gruppe XI herausheben
jruppen-, Sektions- und Abteilungsleiter beim
Ministerium
Anfangs- und
Endgrundvergütungssatz
AM jährlich
1270 bis 2 123
1439 » 2336
1 663 » 2680
1963 » 3441
2486 » 4270
2820 » 4884
32388 » 5591
41054 » 7140
4707 » 8206
5424 » 9355
6811 »12417
Wohnungsgeldzuschuß
(Tarifklasse)
|. bis 13. 0Z.1) VI
ab 14. 0Z. V
V
r
L. bis 11. OZ. V
ab 12. 02. IV
L.bis 11. OZ. IV
ab 12. 02. II
TI
I
bis 9. OZ. III,
ab 10. 0Z. II
t) 0Z. = Ordnungszahl des jährlichen Grundvergütungssatzes,
b. Polizei
Nach der räumlichen Abgrenzung des Wirkungsbereiches unterscheidet man eine Ortspolizei,
der die innerhalb von Einzelgemeinden ausgeübte Polizeigewalt zusteht, und eine
Landespolizei, die über den Ortsbereich hinaus im ganzen Land oder in größeren, als staatliche
Verwaltungsbezirke abgegrenzten Landesteilen (z. B. in Regierungsbezirken oder Kreisen
in Preußen) tätig wird. In sachlicher Hinsicht teilt man ein: in Verwaltungspolizei, Sieherneitsdienst
und polizeilichen Sonderdienst. Die größten Aufwendungen erfordert der polizeiliche
Sicherheitsdienst. Er umfaßt: die Schutzpolizei (die in Bayern, Sachsen und Thüringen
als Landes-, in einigen anderen Ländern als Ordnungspolizei bezeichnet wird), die Landjägerei
(Gendarmerie) und die Kriminalpolizei. Der polizeiliche Sonderdienst umfaßt die Gezundheits-,
Bau-, Gewerbepolizei u. dgl. Unter Verwaltungspolizei ist vor allem die polizeiliche
Verwaltungstätigkeit der Landes- und Ortsbehörden zu verstehen. Die Abgrenzung